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Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Pflicht beim Immobilienverkauf und bei Vermietung

Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Er dient als Nachweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine Orientierung über die zu erwartenden Energiekosten. Je nach Gebäudetyp und Sanierungsstand wird entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis benötigt.

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre

Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes

Günstiger, aber weniger genau, da Nutzerverhalten eine große Rolle spielt

Detaillierte Bewertung der Bausubstanz, unabhängig vom Nutzerverhalten

Für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und ausreichend Verbrauchsdaten

Pflicht für unsanierte Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden

Wann ist welcher Energieausweis erforderlich?

Verkauf oder Vermietung einer Immobilie → Seit 2009 vorgeschrieben, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15.000 €

Neubau oder umfangreiche Sanierung → Bedarfsausweis erforderlich, um die neue Energieeffizienz nachzuweisen

Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten → Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel ausreichend

Falls Unsicherheit besteht, welcher Energieausweis benötigt wird, empfiehlt sich eine fachliche Prüfung.

Ablauf der Erstellung eines Energieausweises

1. Erstberatung

Zunächst wird geprüft, welcher Energieausweis für das jeweilige Gebäude erforderlich ist. Dies hängt unter anderem vom Baujahr, der Nutzung und den vorhandenen Verbrauchsdaten ab.

2. Datenerfassung

Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre benötigt. Beim Bedarfsausweis erfolgt eine detaillierte Analyse der Gebäudehülle, der Heiztechnik sowie weiterer energetischer Faktoren.

3. Berechnung und Analyse

Experten werten die gesammelten Daten aus und berechnen die Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Beim Bedarfsausweis wird dabei ein theoretischer Energieverbrauch bestimmt, der unabhängig vom bisherigen Nutzerverhalten ist.

4. Ausstellung des Energieausweises

Nach Abschluss der Analyse wird der Energieausweis ausgestellt. Er hat eine gesetzliche Gültigkeit von zehn Jahren und muss danach erneuert werden, sofern kein Neubau oder eine umfassende Sanierung erfolgt.

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Erstberatung

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