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Themen der TGA+E-Branche im KleiKo-Koalitionsvertrag

Ralf – stock.adobe.com

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt: Heizungsgesetz, Heizungsförderung, Strompreise…

Am 9. April 2025 haben die Chef-Verhandler von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag, der noch die Zustimmung der Parteigremien bekommen muss, vorgestellt. Wichtige Themen für die TGA+E-Branche finden sich hier:

Zeile 752ff: Heizung, GEG, Förderung

„Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.

Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO₂-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken.

Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.

Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.“

Zeile 956ff: Energiepreise

„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh [mutmaßlich fehlt hier: bei den Strompreisen] mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.

Wir werden die Strompreiskompensation dauerhaft verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Auch Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten.“

Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2024 betrug die Last etwa 464 TWh (Stromverbrauch aus dem Netz inkl. Netzverluste). Legt man diesen Wert hilfsweise zugrunde, hat die im vorgelegten Koalitionsvertrag versprochene Strompreissenkung ein Volumen von 23,2 Mrd. Euro/a. Durch das Ziel die Elektrifizierung zu beschleunigen und die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln, dürfte sich das Volumen zunächst noch erhöhen. 

Darüber hinaus werden wir die Gasspeicherumlage für alle abschaffen. Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Wir ermöglichen und flankieren langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. Wir wollen Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen.“

Zeile 1147ff: Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden wir auf strategische Anteile des Bundes zurückführen.“

Zeile 1135: Wärme

„Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie werden wir zügig umsetzen. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, wollen wir die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken.

Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt. Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen. Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht. Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle.“

Zeilen 1052ff: „Bioenergie spielt bei Wärme, Verkehr und steuerbarer Stromerzeugung eine wichtige Rolle. Wir wollen das Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent heben. Dazu setzen wir unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung und überprüfen die bestehenden Deckelungen. Wir wollen vor allem Reststoffe besser nutzen. Wir werden den Biogasanlagen eine Zukunft geben, insbesondere sind die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker zu berücksichtigen.“

Zeile 1697ff: KTF, CO2-Bepreisung, (kein) Klimageld

„Wir konzentrieren den Klima- und Transformationsfonds auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden die Effizienz der Mittelvergabe steigern und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs ausrichten.

Wir werden die bestehenden sehr hohen pauschalen Kürzungsvorgaben auflösen und Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Millionen Euro Fördervolumen auslaufen lassen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung geben wir an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurück: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Wir führen dem KTF aus dem Sondervermögen jedes Jahr Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu. Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung.

Zeile 919ff: Emissionshandel, ETS 2

„Wir treiben den Emissionshandel europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen.

Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds.

Die CO2-Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch.“

Zeile 726ff: aus „Bauen und Wohnen“

„Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), das Bauplanungsrecht und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) werden weiterentwickelt, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.

Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt.

Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar. Die unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen wird eingesetzt. Durch serielles, modulares und systemisches Bauen heben wir Beschleunigungspotenziale.“

Zeile 898ff: Klimaneutralität 2045 mit Nebenbedingungen

„Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt.

Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden. Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern. Dies ist im europäischen Klimaschutzgesetz sowie im EU-Emissionshandel abzubilden.

Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützen wir daher mit der Maßgabe, dass erstens in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss als mit dem deutschen Klima-Zwischenziel für 2040 vorgesehen, zweitens neben der vorrangigen CO2-Reduktion in Deutschland in begrenztem Umfang auch permanente und nachhaltige negative Emissionen sowie drittens glaubwürdige CO2-Reduzierung durch hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte (maximal drei Prozentpunkte des 2040-Zwischenziels) in außereuropäischen Partnerländern zur wirtschaftlich tragbaren Reduzierung von Restemissionen anrechenbar sind. Zudem muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt unserer industriellen Wertschöpfung garantiert werden.“ ■
Quelle: Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD vom 09. April 2025 / jv

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