1. BAFA-Zuschuss für eine neue Haustür
Wer die Erneuerung der Haustür nicht als Teil einer kompletten Sanierung durchführt, sondern als einzelne Sanierungsmaßnahme, kann einen Zuschuss beim BAFA beantragen
Der Zuschuss liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten, die mindestens 300 Euro betragen müssen. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn eine neue Haustür als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Energieberaterkosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
–> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die neue Haustür muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. –> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung einer neuen Haustür
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für die Haustür über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
–> Was ist wichtig zu wissen in Sachen Zuschuss für die neue Haustür?
Unsere FAQ beantworten die wichtigsten Fragen.
–> Was muss ich zur Antragstellung wissen?
Voraussetzungen für die Förderung einer neuen Haustür
Wer
eine Förderung beantragt, muss bei der Sanierung die technischen
Mindestanforderungen von KfW bzw. BAFA erfüllen:
- Für die Förderung darf
die Haustür einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/(m²∙K)
nicht überschreiten. - Bei einbruchhemmenden Haustüren ist zusätzlich die
Widerstandsklasse RC2 oder besser Voraussetzung für den Zuschuss. - Darüber hinaus sollte der U-Wert der Außenwand besser sein als der der
neuen Haustür. - Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt
werden und der Energieberater/Sachverständige muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. - Förderung auch für Überarbeitung der alten Haustür: Die
Förderung kann auch für die so genannte Ertüchtigung der Haustür
beantragt werden. Dazu gehören Neuverglasung, Überarbeitung von Rahmen
und Flügel, Erneuerung der Dichtungen, Dämmung der Einbaufuge und die
Verbesserung des Einbruchschutzes.
3. Förderkredit für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im Programm 261 neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Alle Details zur BEG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus finden Sie hier.
4. Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wird keine Förderung gewünscht oder der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst, ist nachträglich der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen möglich. Die technischen Mindestanforderungen sind die gleichen wie bei der Förderung. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt und statt dessen die Mindestanforderungen aus dem GEG umsetzt, kann zumindest die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
–> Wichtig zu wissen: Eigentümer können entweder die Förderung oder den Steuerbonus nutzen. Eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich!
Quelle: energie-fachberater.de

