Ab Januar 2026 gelten bei der KfW-Heizungsförderung strengere Anforderungen an den Lärmschutz: Luftwärmepumpen werden nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Ökodesign-Verordnung vom 2. August 2013. Das gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2026 installiert werden – unabhängig davon, wann der Förderantrag gestellt wurde.
–> Wichtig zu wissen: Diese Änderung hat nichts mit der angekündigten GEG-Novelle und eventuellen Änderungen bei der Heizungsförderung zu tun! Die Verschärfung ist bereits seit Veröffentlichung am 29. Dezember 2023 in der Förderrichtlinie enthalten, und zwar unter Punkt 3.4.5 Geräuschemissionen. Darin heißt es:
„Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013.“
Eine Liste der Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllen, gibt es hier im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA. Dort können Eigentümer:innen über eine Einstellung des Datums prüfen, ob ihre gewählte Wärmepumpe auch 2026 förderfähig ist, ebenso ist der Vergleich verschiedener Geräte möglich.
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Quelle: energie-fachberater.de / BWP


