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Neue Energieausweise ab Mai 2026? – Einheitliche Skala bei Effizienzklassen von A bis G in der EU

Hintergrund: Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Ob das in Deutschland allerdings fristgerecht passiert, ist mehr als fraglich. Denn am einfachsten ist eine Umsetzung im Rahmen der GEG-Novelle – bei der hat sich die Bundesregierung bisher allerdings Zeit gelassen, erste inhaltliche Eckpunkte werden erst in diesen Wochen erwartet. Außerdem hatte sich die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, sich bei der EU für eine Fristverlängerung einzusetzen. Wann die neuen Energieausweise in Deutschland also eingeführt werden, ist bisher nicht bekannt.

Ein Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses und die zu erwartenden Heizkosten ziehen. Verpflichtend ist der Ausweis für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetseiten oder in Zeitungen müssen die wichtigsten Ausweisdaten veröffentlicht werden.

Was ist neu bei den Energieausweisen 2026?
Neu ist, dass Energieausweise erforderlich sind, wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen erfolgt sind. Das ist der Fall, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Auch Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden, brauchen einen Energieausweis. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

–> Wichtig zu wissen: Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis. 

Neue Skala von A bis G erleichtert Einschätzung
Gut zu wissen: Vorhandene Energieausweise bleiben auch mit der Neuregelung 10 Jahre gültig! Deshalb bleibt die alte Skala von A+ bis H auch noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die neue Klassifizierung:

  • Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. 
  • Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. 
  • Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. 
  • Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest, sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala Rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen dann übrigens denen von Haushaltsgeräten. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es künftig die gleichen Energieeffizienzskalen.

Die Einführung der neuen Energieklassen ersetzt keine bestehenden gesetzlichen Pflichten. Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), etwa zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch oder zu Austauschfristen alter Heizkessel, bleiben unverändert bestehen.

Was bringt die neue Skala mit den Klassen A bis G? 
Die Energieeffizienzskala ist ein Informationsinstrument: Sie zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand abschneidet. Die neue Skala kennen viele bereits von Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Geschirrspüler. Das erleichtert die Einordnung.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis bleiben
Unverändert bleiben die beiden Energieausweis-Typen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide zeigen die energetische Qualität von Wohngebäuden anhand der Skala an, berechnet werden sie aber auf unterschiedlicher Basis. Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Für beide Ausweistypen gilt auch, dass sich der reale Verbrauch je nach Lage der Wohnung im Gebäude und dem jeweiligen Flächenanteil an der Außenhülle erheblich unterscheiden kann. Bei vielen Gebäuden ist es sinnvoll, bei der Ausstellung eines Energieausweises auch eine Energieberatung durchführen zu lassen. Sie zeigt, welche energetischen Maßnahmen sich lohnen. Eine ganzheitliche Beratung hilft, Modernisierungsschritte sinnvoll zu planen und langfristige Investitionsentscheidungen vorzubereiten.

Das leistet ein Bedarfsausweis
In den meisten Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er gibt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wieder. Das lässt genaue Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie zu erwartende Heizkosen zu – unabhängig vom Verbrauchsverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als ein Verbrauchsausweis, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson nötig ist, er ist aber auch aussagekräftiger. Abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes fällt in der Regel ein niedriger dreistelliger Betrag an.

Das leistet ein Verbrauchsausweis
Für größere Mehrfamilienhäuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Dazu muss das Gebäude mindestens die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllen – entweder wurde es zu einem späteren Zeitpunkt gebaut oder entsprechend energetisch verbessert.

Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie die Heizung in drei aufeinanderfolgenden Jahren durchschnittlich verbraucht hat und damit, wie viele CO2-Emissionen tatsächlich entstanden sind. Das ist für nachfolgende Bewohner:innen zwar ein erster Anhaltspunkt, aber nur bedingt aussagekräftig – sie können je nach individuellem Bedarf deutlich mehr oder weniger heizen. Der Vorteil bei Mehrparteienhäusern: Hier bestehen durch die Vielzahl der Wohnung unterschiedliche Verbrauchsprofile. Der Durchschnitt der Verbrauchswerte aus den Wohnungen bildet deshalb einen guten Richtwert, welche Energieverbräuche tatsächlich zu erwarten sind.

Weiterlesen: Energieausweis ist inzwischen auch Pflichtdokument für Haus- und Sanierungskredite

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Quelle: Zukunft Altbau / energie-fachberater.de


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