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Kommunale Wärmeplanung: Frist rückt Qualität in den Fokus

Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Mit Ablauf des 30. Juni hat die gesetzliche Frist für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern geendet, ihre Wärmeplanung vorzulegen. Die meisten Großstädte erfüllen die Vorgabe. Nun beginnt die fachliche Bewertung der vorliegenden Wärmepläne.

Die Frist betrifft insgesamt 80 Großstädte, in denen rund 32 Prozent der deutschen Bevölkerung leben. Nach einer Auswertung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) haben 71 Prozent dieser Kommunen ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen, weitere 29 Prozent befinden sich noch im Prozess (Stand April 2026). Mit den vorliegenden Wärmeplänen ist laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) ein wichtiger Meilenstein der Wärmewende erreicht.

Umsetzungsstand variiert nach Kommunengröße

In den 1.518 mittelgroßen Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern – auf sie entfallen 43 Prozent der Bevölkerung – liegt der Anteil abgeschlossener Wärmepläne bei 42 Prozent, während sich weitere 43 Prozent in Bearbeitung befinden. Bei den 9.156 kleineren Kommunen unter 10.000 Einwohnern, in denen ein Viertel der Bevölkerung lebt, sind bislang 30 Prozent der Wärmepläne abgeschlossen. 22 Prozent befinden sich im Prozess und bei 48 Prozent ist der Umsetzungsstand bislang nicht bekannt.

Mit den ersten veröffentlichten Plänen rücken Fragen nach der inhaltlichen Qualität in den Vordergrund. Entscheidend ist, ob die zugrunde liegenden Annahmen zu Wärmebedarf, verfügbaren Wärmequellen und der zukünftigen Versorgungsstruktur belastbar sind und Investitionen verlässlich steuern können.

Berliner Wärmeplan zeigt Zielkonflikte

Nach Auffassung des BWP setzt der Berliner Wärmeplan den Fernwärmeanteil zu hoch an. Gleichzeitig ist für zahlreiche Gebiete ein Anschluss an das Fernwärmenetz erst bis 2045 vorgesehen. Für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer entsteht dadurch ein Widerspruch: Sie müssen ihre Heizungen bereits heute klimaneutral erneuern, während die im Wärmeplan vorgesehene Versorgungsoption teilweise erst in vielen Jahren verfügbar sein soll.

Wärmepläne sollten sich deshalb an den Wärmequellen orientieren, die bereits heute oder in absehbarer Zeit verfügbar sind. Ein Fernwärmeanschluss, der erst in 15 oder 20 Jahren vorgesehen ist, schafft nach Einschätzung des Verbands keine Planungssicherheit für heutige Investitionsentscheidungen.

Prüfgebiete dürfen nicht dauerhaft offenbleiben

Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wärmeplanungsgesetz hatte der BWP darauf hingewiesen, dass Prüfgebiete nicht zu einem dauerhaften Schwebezustand führen dürfen. Bleibt über Jahre offen, welche Wärmeversorgung in einem Gebiet vorgesehen ist, werden Investitionen verschoben und Planungssicherheit geht verloren.

Eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Kommunen kann sinnvoll sein, wenn sie frühzeitig Orientierung schafft. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass grundlegende Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung aufgeschoben werden.

Nächste Phase beginnt

Mit dem Erreichen der Frist beginnt die nächste Phase der kommunalen Wärmeplanung: die Bewertung und schrittweise Umsetzung der Konzepte. Aus Sicht des BWP können Wärmepläne ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie auf nachvollziehbaren Annahmen, realistischen Potenzialen und einer technologieoffenen Bewertung der verfügbaren Wärmequellen beruhen. Nur so schaffen sie die Planungssicherheit, die für Investitionen in die Wärmewende erforderlich ist. ■
Quelle: BWP / oja

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