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Update: Mehr Förderung im KfW-Programm "Jung kauft Alt" – Wohneigentumsprogramm für Familien bietet günstige Förderkredite

Update 3.8.2026: Seit heute gelten neue und verbesserte Förderbedingungen im Programm „Jung kauft Alt“ 308:

  • Höhere Kreditbeträge: Die Kredithöchstbeträge wurden angehoben. Familien erhalten je nach Anzahl der Kinder bis zu 140.000 Euro, 160.000 Euro oder 180.000 Euro
  • Mehr Flexibilität bei der Sanierung: Bisher musste das ganze Haus zum Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Jetzt können sich Familien alternativ auch für energetische Einzelmaßnahmen entscheiden. Umgesetzt werden müssen dann: Heizungstausch, Dachdämmung oder Dachbodendämmung, Fenstertausch und Fassadendämmung.

Für die Einzelmaßnahmen gilt:

  • Einfacherer Nachweis: Die Durchführung von energetischen Einzelmaßnahmen kann durch eine Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden. Damit muss nicht zwingend eine Energieeffizienzexpert:in beauftragt werden. –> Aber: Wer eine Förderung für die Einzelmaßnahmen beantragen möchte (was sinnvoll ist, weil das energetische Niveau der Förderung ohnehin erreicht werden muss), braucht weiterhin einen Energieberater:in! 
  • Mindestniveau: Die energetischen Einzelmaßnahmen müssen dem Niveau der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) entsprechen. 
  • Ausnahmen für bereits sanierte Bauteile: Wurden einzelne Bauteile oder die Heizung bereits auf ein angemessenes energetisches Niveau gebracht, müssen diese Maßnahmen nicht erneut durchgeführt werden. Damit wird vermieden, dass Bauteile vorzeitig ausgetauscht werden müssen, nur um die Förderbedingungen zu erfüllen. (Von der Anforderung an den Heizungstausch sind Heizungsanlagen ausgenommen, die bereits einen Anteil von 65% erneuerbare Energien nutzen beziehungsweise Gebäude mit ausschließlicher Nutzung von Wärmenetzen.
    Von der Anforderung an die energetische Sanierung sind Bauteilflächen oder Teilflächen von Bauteilen ausgenommen, die mindestens die Anforderungen von Außenbauteilen bestehender Gebäude der Energieeinsparverordnung (EnEV)
    2001 erfüllen.)

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Das KfW-Programm  „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) steht seit dem 3.9.2024 bereit. 

Wichtig zu wissen: Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.

Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Konditionen liegen Anfang August 2026 zwischen 0,01 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 0,53 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung) effektiver Jahreszins. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:

  • 1 Kind: 140.000 Euro
  • 2 Kinder: 160.000 Euro
  • ab 3 Kinder: 180.000 Euro

Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie

  • mit Energieeffizienzklasse F, G, oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE / Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden, dafür kann zum Beispiel die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im KfW-Programm 261 genutzt werden.
  • Alternativ können sich Familien für energetische Einzelmaßnahmen entscheiden. Umgesetzt werden müssen dann: Heizungstausch, Dachdämmung oder Dachbodendämmung, Fenstertausch und Fassadendämmung.
  • Gefördert wird maximal eine Wohneinheit, förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss insgesamt mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden (Unterbrechungen von maximal 2 Jahren sind möglich). Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.

Diese Unterlagen benötigen Familien für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (bei Antragstellung 2026 also die Bescheide aus 2024 und 2023) – von den Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner:innen oder Partner:innen aus eheähnlicher Gemeinschaft
  • Die Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Partner:innen leben.
  • Der gültige Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweis für die zum Erwerb vorgesehene Wohnimmobilie. Zulässig sind Energiebedarfs- oder verbrauchsausweise der Klassen F, G oder H.

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Update 22.6.2026: Im Förderprogramm „Jung kauft Alt“
(Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) gelten auf Basis einer
geänderten Förderrichtlinie ab dem 3. August 2026 einige
Verbesserungen, die das Förderprogramm für Familien attraktiver machen:

  • Die Förderhöchstsätze werden angehoben.
    Diese betragen künftig 140.000 Euro für Familien mit einem Kind
    (aktuell noch 100.000 Euro), 160.000 Euro für Familien mit zwei Kindern
    (aktuell noch 125.000 Euro) und 180.000 Euro für Familien ab drei
    Kindern (bisher noch 150.000 Euro).
  • Künftig sind kombinierte energetische Einzelmaßnahmen als Alternative zur Erreichung des Effizienzhausstandards möglich.
    Verpflichtend sind: Heizungstausch (mindestens 65 %
    EE), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dachdämmung oder
    Dachbodendämmung. Dabei gelten die Mindestanforderungen der BEG EM.
    (Ausnahmen gelten für Heizungen, die bereits 65 Prozent erneuerbare
    Energien erfüllen, sowie für Bauteile, die mindestens die Anforderungen
    der EnEV 2001 erfüllen.)
  • Wenn die Sanierung mit Einzelmaßnahmen erfolgt, kann durch eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebes im Sinne von Paragraph 35c Einkommensteuergesetz (EStG) die
    Einhaltung der energetischen Anforderungen für die Einzelmaßnahme
    bestätigt werden. In diesem Fall wird eine Bestätigung nach
    Durchführung benötigt, die von den Antragstellenden unterzeichnet wurde.
  • Im neuen Merkblatt – gültig ab 3. August 2026 – wurde die Definition eines Effizienzhauses 100 EE aufgenommen (Härtefallregelung, wenn das EH 85 nicht erreicht wird).
  • Ab dem 3.8.2026 können zu den geänderten Bedingungen Anträge gestellt werden. 

Update 8.1.2026: Die KfW informiert über eine rückwirkende Herabsenkung des energetischen Zielniveaus für schon laufende Projekte:
Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert
die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau
EH 85 EE als ausreichend, statt des vorher erforderlichen Standards EH
70 EE.

Update 12. November 2025: Ab dem
10.12.2025 bietet die KfW keine Beantragung der 20-jährigen Zinsbindung
mehr an! Familien können sich die günstigen Zinsen dadurch nur noch für
maximal 10 Jahre sichern.

Update 23.10.2025:
Seit dem 23. Oktober 2025 gelten im KfW-Programm „Jung kauft Alt“
(Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) deutlich bessere
Konditionen. Zum Einen wurden die Zinsen merklich gesenkt, so dass
Familien günstigere Kredite erhalten können, zum Anderen sind die
Förderbedingungen verbessert worden:

  • Der geforderte Effizienzhausstandard (bisher EH 70 EE) wurde auf EH 85 EE abgesenkt.
  • Eine Härtefallregelung wurde eingeführt:
    Statt der Kündigungsregelung bei nur teilweise erreichtem energetischen
    Standard in der vorgegebenen Frist, erhöht sich der zu entrichtende
    Zinssatz um 1,00 Prozent p. a. für den Zeitraum ab dem Abschluss der
    Sanierungsmaßnahmen, spätestens aber nach 54 Monaten ab Zusage des
    Kredits, wenn ein Effizienzhausniveau von mindestens EH 100 EE erreicht
    wird. –> Damit können Familien den Hauskauf immer noch
    vergleichsweise günstig finanzieren und verlieren den Förderkredit nicht
    wie bisher.
  • Wird auch der Standard EH 100 EE nicht erreicht, ist die KfW berechtigt, die Förderung zurückzufordern. 
  • Für
    den Standard EH Denkmal EE gelten die gleichen Bedingungen wie bisher –
    hier gibt es keine Ausnahmeregelungen / Härtefallregelungen.

Deutlich verbesserte Zinskonditionen für Familien
Seit
dem 23.10.2025 gilt bei „Jung kauft Alt“ ein Endkundenzinssatz von 1,12
% (vorher 1,71 %) p. a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und
einer zehnjährigen Zinsbindung.

Ein Rechenbeispiel zeigt, was Familien jetzt sparen

  • Vorher:
    Eine Familie mit zwei Kindern erhielt einen Kreditbetrag von max.
    125.000 Euro zu einem Endkundenzins von 1,71 Prozent p. a. bei 35 Jahren
    Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit lag der Zinssatz für
    „Jung kauft Alt“ rund 2,0 Prozent unter dem aktuellen Zinssatz für
    vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit betrug somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 18.000 Euro.
  • Nachher (ab 23.10.2025):
    Eine Familie mit zwei Kindern erhält einen Kreditbetrag von max.
    125.000 Euro zu dem attraktiven Endkundenzins von 1,12 Prozent p. a. bei
    35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der
    Zinssatz für „Jung kauft Alt“ rund 2,5 Prozent unter dem aktuellen
    Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 22.500 Euro.

Update 24.9.2025: Gezündet hat das Programm bisher nicht, die Antragszahlen sind überschaubar. Das liegt an den hohen Hürden und Risiken. Um das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) attraktiver zu machen, sind zwei Änderungen geplant. Die KfW hat das neue Merkblatt für Experten bereits veröffentlicht – es gilt ab dem 23. Oktober 2025.

  • Der geforderte Effizienzhausstandard (bisher EH 70 EE) wird auf EH 85 EE abgesenkt.
  • Eine Härtefallregelung wird eingeführt: Statt der Kündigungsregelung bei nur teilweise erreichtem energetischen Standard in der vorgegebenen Frist, erhöht sich der durch den Endkreditnehmenden zu entrichtende Zinssatz um 1,00 Prozent p. a. für den Zeitraum ab dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen, spätestens aber nach 54 Monaten ab Zusage des Kredits, wenn ein Effizienzhausniveau von mindestens EH 100 EE erreicht wird. –> Damit könnten Familien den Hauskauf immer noch vergleichsweise günstig finanzieren und würden den Förderkredit nicht verlieren.
  • Wird auch der Standard EH 100 EE nicht erreicht, ist die KfW berechtigt, die Förderung zurückzufordern.
  • Für den Standard EH Denkmal EE soll es keine Ausnahmeregelungen / Härtefallregelungen geben.

Update 13.12.2024: Die KfW hat zum 1.1.2025 Änderungen im Förderprogramm angekündigt. So soll ab dem kommenden Jahr auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung förderfähig sein. Außerdem wird das Programm um den Effizienzhausstandard „Effizienzhaus Denkmal EE“ als Sanierungsziel erweitert. Darüber hinaus kann ab dem kommenden Jahr die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, die das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.

Update 2.9.2024: Das neue KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) startet am 3.9.2024. Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden. Die Konditionen zum Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins.

Update 7.8.2024: Der Haushaltsausschuss des
Bundestags hat die Mittel für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“
freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Wohneigentum im
Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen demnächst
starten.

Update 26.7.2024: „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) –
so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der
Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das
Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro
sind für das Förderprogramm eingeplant.

Update 31.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach soll das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt (JkA)“ im Sommer 2024 an den Start gehen. Die Förderbedingungen stehen aber noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind aktuell 350 Millionen Euro dafür eingeplant.

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Ursprüngliche News vom 26.9.2023

Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden

Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen. 

Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.

Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Quelle: BMWSB / KfW / energie-fachberater.de


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