Heizungsförderung bei der KfW beantragen – aktuelle Hinweise
Von der Heizungsförderung im KfW- Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude 458“ profitieren Eigentümer seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023. Der Zuschussantrag bei der KfW muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden!
Seit dem 11. November 2025 ist das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA online. Darin sind die förderfähigen Wärmeerzeuger für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ gelistet. In der neuen Ansicht stehen für die förderfähigen Heizungen/Anlagen mehr technische Daten zur Verfügung, die durch verschiedene Filtermöglichkeiten übersichtlich dargestellt werden. Auch der Vergleich unterschiedlicher Anlagen ist jetzt einfach möglich.
Die wichtigsten Fragen zur Heizungsförderung beantworten wir hier.
Was kostet eine neue Heizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Und so kommen Sie an die Förderung Schritt für Schritt:
- Heizungsfirma
suchen und neue Heizung sowie Wunsch nach Förderung besprechen.
Angebote einholen. Wer schon eine/n Energieberater/in hat, kann auch
hier den Wunsch nach Heizungsförderung ansprechen. - Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Heizungsbetrieb oder einem/r Energieberater/in erstellen lassen
- Lieferungs-
und Leistungsvertrag für neue, förderfähige (!) Heizung mit Fachbetrieb
abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!) –> Wichtig: Der
Lieferungs- und Leistungsvertrag muss bereits das voraussichtliche
Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Außerdem muss der Vertrag
enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als
aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als
auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden. - Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren
- Zuschuss im KfW-Kundenportal beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten. –> Wichtig zu wissen: Der Förderantrag kann nur vom Eigentümer selbst gestellt werden und nicht in Vollmacht.
- Heizungstausch
nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach
Durchführung (BnD) vom Fachbetrieb oder Energieberater erstellen lassen. - Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
- Nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten
Eine gute Ausfüllhilfe für den Förderantrag stellt der Bundesverband Wärmepumpe zur Verfügung. Die Broschüre führt Eigentümer Schritt für Schritt durch den Antrag.
Kann zum Zuschuss kombiniert werden: KfW-Ergänzungskredit für die Finanzierung der neuen Heizung
Neben dem Zuschuss steht zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit im KfW-Programm Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 zur Verfügung. In der Programmvariante 358 wird Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000
Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil für den Zeitraum der ersten
Zinsbindungsfrist gewährt. Der Förderkredit kann nur in Kombination mit
einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung in Anspruch
genommen werden. Den Ergänzungskredit können Eigentümer:innen bei ihrer
Bank oder Sparkasse beantragen.
Diese Unterlagen benötigen Eigentümer für den Ergänzungskredit:
- Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszug
- Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
- Bei Ergänzungskredit Plus: Einkommensteuerbescheide aller
relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Kalenderjahres
vor Antragsstellung (für Anträge im Jahr 2025 sind das die
Einkommensteuerbescheide aus 2023 und 2022)
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Quelle: energie-fachberater.de


