Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert, was ein Steckersolargerät ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Solarmodule per Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden dürfen. Im Unterschied zu Photovoltaik-Anlagen sind Steckersolargeräte so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) begrenzt sind. Eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und der Personen im Haushalt ist damit praktisch auszuschließen. Die rechtlichen Vereinfachungen gelten für Balkonkraftwerke aus typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodulen (je rund 400 Watt) mit insgesamt bis zu 960 Watt Modulleistung und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung.
–> Wichtig zu wissen: Bei Photovoltaik-Systemen mit höherer Leistung ist weiterhin der Anschluss durch einen Elektrofachbetrieb nötig, damit die Elektroinstallation vor Überlastung geschützt werden kann. Bei mehr als 2.000 Watt Modulleistung ist auch die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.
Balkonkraftwerk plus Speicher: Neue Norm für dazugehörige Batteriespeicher in Arbeit
Steckersolargeräte werden zunehmend auch in Kombination mit Kleinstspeichern genutzt. Die gerade veröffentlichte Norm umfasst allerdings nur reine Steckersolargeräte und gilt nicht für diese Kleinstspeicher. Eine Produktnorm für Steckerfertige Batterien soll demnächst erarbeitet werden.
Anders als bei Steckersolargeräten ohne Batterie ist bei der Kombination mit einem Speicher in der Regel auch eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig. Während Steckersolargeräte lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Für Kleinstspeicher soll dies nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im nächsten Jahr entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten darauf schon jetzt.
Die neue Norm richtet sich nicht nur an Hersteller und Fachleute, sondern infomiert auch Endverbraucher darüber, was beim Anschluss eines Balkonkraftwerks beachtet werden muss:
Maximale Leistungsgrenze
- . maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wurde auf 800 VA festgelegt, analog der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
- . maximal zulässige Gesamtmodulleistung wurde auf 800 Wp + 20 % (also 960 Wp) festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist.
- . maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 2000 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), versehen ist.
Neue Anschlussregeln für Steckersolargeräte
Die Produktnorm enthält neue Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Hierfür wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert, um Steckersolargeräte auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein:
- Dies kann über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter realisiert werden.
- Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen.
- Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) bleibt weiterhin zulässig.
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Quelle: BSW-Solar / VDE

