„(Wie) Können die im Heizungskeller stehenden Entscheider und Berater auf Basis der GMG-Eckpunkte tatsächlich am besten erkennen, welche Heizung die beste Lösung für die kommenden Jahre ist?“
GV
Seit vielen Jahren wird ein Sanierungsstau im Heizungskeller beklagt, insbesondere von der Heizungsindustrie. Die einst selbst gepriesene und gelieferte Technik sei heute veraltet und inzwischen ineffizient und ohne eine Modernisierung wären die Klimaziele nicht zu erreichen. Was jedoch lange gefehlt hat: Ein attraktives Angebot. Aus der Sicht eines Heizungsbetreibers wäre „attraktiv“ erfüllt, wenn es zumindest unterm Strich die Gesamtkosten für die Heizung und Trinkwassererwärmung nicht erhöht, wenn es diesbezüglich nicht demnächst von einer anderen Lösung überholt wird, ausfallsicher funktioniert und eine lange technische Nutzungsdauer ermöglicht.
Für den Altbestand im Heizungskeller trifft ausfallsichere Funktion und eine lange Nutzungsdauer recht offensichtlich zu, sonst könnte ja kein Sanierungsstau beklagt werden. Eine reelle Chance auf geringere Gesamtkosten hat es für die 1:1-Modernisierung bei kleinen Heizleistungen allerdings nie gegeben, die der Erneuerung anzurechnenden Einsparungen bei Energie und Betrieb sind dafür zu gering – oder die Kosten für die Erneuerung zu hoch. Sonst wäre der Heizungsbestand nicht überaltert.
GEG hat Jahrzehnte ignorierte Lücke gefüllt
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde die Diskrepanz vergrößert. Ob sofort bis zu 65 % erneuerbare Energien im Brennstoff oder ab 2029 mit der Übergangslösung Grüne-Brennstoff-Quote, die Energiekosten wären sofort oder zeitversetzt gestiegen. In Kombination mit der Heizungsförderung hat das GEG aber die Jahrzehnte ignorierte Lücke gefüllt und macht mit dem Umstieg auf die geförderten Lösungen ein attraktives Angebot. Für die meisten Projekte ist dies ganz offensichtlich der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Die Ausgestaltung der Heizungsförderung steht häufig in der Kritik, selten konstruktiv. Der größte Reibungspunkt ist die mögliche Höhe der Zuschüsse, obwohl sie sich für die typischen Förderfälle gar nicht stark vom vorherigen Programm unterscheidet und teilweise sogar deutlich geringer ausfällt. Dass die Heizungsförderung weit über den bezuschussten Heizungskeller hinaus Kosten senkt und insbesondere energiepolitische Rahmenbedingungen ausgleicht, kommt leider fast nie auf den Tisch.
GMG weicht „Bestandsschutz“ auf
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) werden sich auf Basis der Eckpunkte für Gas- und Öl-Heizungen zwei Punkte ändern: Für den Altbestand werden die Brennstoffkosten ab 2028 über die Grüngasquote und die Grünheizölquote zusätzlich verteuern, für ab 2024 1:1 erneuerte Gas- und Öl-Heizungen wird die erste Stufe der Bio-Treppe ab 2029 bei einer Beimischung von 10 statt 15 % „klimaneutraler“ Brennstoff liegen.
Anmerkung: Würde man das Vorhaben so interpretieren, dass durch die Beimischung die Treibhausgasemissionen gegenüber Erdgas und Heizöl um 10 % sinken, müsst die kostensteigernde Beimischung deutlich höher als 10 % sein. Ein gar nicht existierendes Einbauverbot für Gas- und Öl-Heizungen heben die GMG-Eckpunkte nicht auf.
Welchen Anspruch hat die Heizungsbranche?
Die Reaktionen auf die GMG-Eckpunkte hatten die zu erwartenden Spannbreite. Einen Schwerpunkt hat Kritik zum Abschaffen der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien. Am anderen Ende werden zum Teil Punkte begrüßt, die gar keine Neuerung sind, sondern im (auch durch Lobbyismus) ausgeuferten GEG-Text unentdeckt geblieben sind.
Es finden sich auch verklausulierte „Hauptsache mehr Absatz“-Standpunkte aus der Branche, die eine Argumentation der Union verwenden, dass die im Heizungskeller stehenden Entscheider und Berater am besten wissen, welche Heizung die richtige ist. Für bestimmte Aspekte und bestimmte Zeitabschnitte auf dem Zeitstrahl bis 2045 mag das zutreffen. Zum Anspruch der Branche und dem in Berlin vorgebrachten Argument „sonst sind die Klimaziel nicht zu erreichen“ passt das allerdings nicht.
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