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Marktstammdatenregister: Eintrag von Photovoltaik-Anlagen Pflicht – PV-Anlagen, Solarstromspeicher und BHKW müssen eingetragen werden

Screenshot MarktstammdatenregisterWer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seine Photovoltaik-Anlage, das Balkonkraftwerk, den Solarstromspeicher oder das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Dieses Register wird online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur geführt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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