{"id":29721,"date":"2026-07-31T02:15:57","date_gmt":"2026-07-31T01:15:57","guid":{"rendered":"https:\/\/verdaenergy.de\/co2-preis-und-bio-treppe-so-teilen-mieter-vermieter-die-kosten-das-muessen-haushalte-mit-gasheizung-und-oelheizung-wissen\/"},"modified":"2026-07-31T02:15:57","modified_gmt":"2026-07-31T01:15:57","slug":"co2-preis-und-bio-treppe-so-teilen-mieter-vermieter-die-kosten-das-muessen-haushalte-mit-gasheizung-und-oelheizung-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/verdaenergy.de\/en\/co2-preis-und-bio-treppe-so-teilen-mieter-vermieter-die-kosten-das-muessen-haushalte-mit-gasheizung-und-oelheizung-wissen\/","title":{"rendered":"CO2-Preis und Bio-Treppe: So teilen Mieter \/ Vermieter die Kosten &#8211; Das m\u00fcssen Haushalte mit Gasheizung und \u00d6lheizung wissen"},"content":{"rendered":"<div style=\"width: 468px; float: right;\">\n<p><strong>Update 30.7.2026: <\/strong>Seit dem 29.7.2026 ist das <a href=\"\/en\/beratung-foerdermittel\/gesetzliche-vorgaben\/gebaeudemodernisierungsgesetz-gmodg\/\" title=\"Mehr Infos zum Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz (GModG)\">Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz<\/a> (GModG) gesetzliche Grundlage f\u00fcr Energieeinsparungen im Geb\u00e4udebereich. Zusammen mit dem <a href=\"\/en\/beratung-foerdermittel\/gesetzliche-vorgaben\/gebaeudemodernisierungsgesetz-gmodg\/\" title=\"Mehr Infos zum Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz (GModG)\">GModG<\/a> wurde auch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vom 5. Dezember 2022 aktualisiert und ge\u00e4ndert. Es hei\u00dft nun &#8222;Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heiz\u00f6l oder <abbr title=\"Fl\u00fcssiggas kann als Brennstoff f\u00fcr die Gasheizung, den Gasherd oder den Gaskamin zum Einsatz kommen. Technisch gesehen handelt es sich bei Fl\u00fcssiggas um bei Raumtemperatur und leichtem Druck verfl\u00fcssigte Kohlenstoff-Verbindungen.\">Fl\u00fcssiggas<\/abbr> beschickten Heizungsanlage&#8220;.<\/p>\n<p>Geregelt ist darin jetzt nicht mehr nur die Aufteilung des CO2-Preises, sondern auch der Kosten f\u00fcr die sogenannte Bio-Treppe &#8211; also der verpflichtenden Beimischung von Biobrennstoffen beim Einbau einer neuen Gasheizung und <a href=\"\/en\/heizung-lueftung\/heizung\/oelheizung\/\" title=\"Mehr Infos zu \u00d6lheizung\">\u00d6lheizung<\/a>. Geregelt ist die neue Kostenaufteilung in den \u00a7\u00a7 5a (Bestandsgeb\u00e4ude) und 5b (Neubauten).<br \/><strong><br \/>&#8211;&gt; Wichtig zu wissen: <\/strong>Versorgt sich der Mieter selbst mit Energie, muss der Vermieter ihn bei Abschluss des Mietvertrages und bei Einbau einer Gas- oder \u00d6lheizung in Textform \u00fcber die Pflicht zur Bio-Treppe sowie den Erstattungsanspruch hinweisen!<\/p>\n<p><strong>Kostenverteilung in Bestandsgeb\u00e4uden \u00a7 5a<\/strong><br \/>Vermieter und Mieter tragen jeweils h\u00e4lftig die durch den Einbau und Betrieb einer Anlage nach \u00a7 43 Absatz 1 des Geb\u00e4udemodernisierungsgesetzes zur Belieferung von Wohnraum mit W\u00e4rme oder W\u00e4rme und Warmwasser verursachten<br \/>1. Kosten nach Absatz 1 Nummer 1 ab dem 1. Januar 2028,<br \/>2. Kohlendioxidkosten in Abweichung von \u00a7 5 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2028 und<br \/>3. Kosten nach Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2029 bez\u00fcglich des Brennstoffanteils von maximal 30 Prozent am insgesamt verbrauchten Brennstoff.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft: Beim Einbau einer neuen Gasheizung \/ Fl\u00fcssiggasheizung oder \u00d6lheizung werden diese Kosten 50\/50 geteilt:<\/p>\n<ul>\n<li>ab 2028 die Netzentgelte (nur Gasheizung) und<br \/>\nKohlendioxidkosten (CO2-Preis)\u00a0<\/li>\n<li>ab 2029 auch die Kosten f\u00fcr die Biobrennstoffe, allerdings nur f\u00fcr die ersten<br \/>\n drei Stufen der &#8222;Bio-Treppe&#8220;. Von dort an bleibt die Kostenbeteiligung<br \/>\ndes Vermieters in dieser H\u00f6he \u2013 auch nach Inkrafttreten der vierten<br \/>\nStufe.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Kostenverteilung in Neubauten \u00a7 5b<br \/><\/strong>Die Regelungen des \u00a7 5a sind entsprechend auf Wohnraummietverh\u00e4ltnisse in Geb\u00e4uden, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 neu errichtet und erstmals genutzt werden, anzuwenden. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Errichtung von Geb\u00e4uden, f\u00fcr die die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem 13. Mai 2026 erfolgte.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft: Auch hier teilen Mieter und Vermieter die Kosten 50\/50 &#8211; es gelten die gleichen Regelungen wie in Bestandsgeb\u00e4uden. Ausnahme: Wurde der Bauantrag oder die Bauanzeige f\u00fcr das vermietete Geb\u00e4ude vor dem 13. Mai 2026 gestellt, gilt die Kostenaufteilung nicht.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen bei Heizungshavarie und H\u00e4rtefallregelungen zur Kostenverteilung<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcbergangsregelung bei Heizungshavarie: In \u00a7 5a sind auch \u00dcbergangsregelungen bei einem irreparablen Ausfall der <a href=\"\/en\/heizung-lueftung\/heizung\/\" title=\"Mehr Infos im Ratgeber Heizung\">Heizung<\/a> getroffen. Wird nach einer Heizugshavarie die neue Heizung weniger als zw\u00f6lf Monate vor dem 1. Januar 2028 neu eingebaut, gelten die Regelungen zur Kostenaufteilung f\u00fcr zw\u00f6lf Monate ab dem Einbau der Heizungsanlage nicht (wenn vorher keine Pflicht zur Bio-Treppe bestand) beziehungsweise nur eingeschr\u00e4nkt (wenn zum Zeitpunkt des Heizungsdefekts eine geringere Stufe der Bio-Treppe Pflicht war).\u00a0<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend zu den Regelungen der Kostenaufteilung sind in \u00a7 5d auch <strong>komplexe Regelungen zu H\u00e4rtef\u00e4llen<\/strong> getroffen. So muss der Vermieter lediglich die CO2-Kosten tragen, wenn<\/p>\n<ol>\n<li>die vereinbarte Miete weniger als 85 Prozent der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete betr\u00e4gt, der Vermieter nicht mehr als sechs Wohnungen vermietet, das vermietete Geb\u00e4ude der Effizienzklasse G oder H zugeordnet ist und die Kostenbeteiligung des Vermieters f\u00fcr diesen eine pers\u00f6nliche H\u00e4rte\u00a0bedeuten w\u00fcrde.<\/li>\n<li>Liegt das Geb\u00e4ude in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, gilt die H\u00e4rtefallregelung nach Punkt 1 nur unter der Voraussetzung, dass die vereinbarte Miete weniger als 70 Prozent betr\u00e4gt.<\/li>\n<li>Bei der Vermietung einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Geb\u00e4ude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn beide Wohnungen durch eine gemeinsame W\u00e4rmeversorgung versorgt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>&#8211;&gt; Wichtig zu wissen:<\/strong> Liegt eine pers\u00f6nliche H\u00e4rte vor, muss der Vermieter den Mieter bei Abschluss des Mietvertrages in Textform dar\u00fcber informieren. Bei bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen muss die Information bei der erstmaligen\u00a0Geltendmachung des H\u00e4rtefalles erfolgen. \u00c4ndern sich die Umst\u00e4nde, muss die Information erneut erfolgen.<\/p>\n<p>Bei der Abw\u00e4gung, ob die Kostenbeteiligung eine pers\u00f6nliche H\u00e4rte bedeuten w\u00fcrde, werden verschiedene Punkte betrachtet: der wirtschaftliche Aufwand einer alternativen Beheizung, die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit der Vertragsparteien, die Pr\u00fcfung der M\u00f6glichkeit von W\u00e4rmepumpe oder <a href=\"\/en\/heizung-lueftung\/heizung\/waermenetz-heizen-mit-nahwaerme-oder-fernwaerme.php\/\" title=\"Mehr Infos zu Fernw\u00e4rme\">Fernw\u00e4rme<\/a> und eine eventuelle Beschlusslage der Eigent\u00fcmergemeinschaft.<\/p>\n<p><a href=\"\/en\/angebote-preisvergleiche\/heizung-angebote.php\/\" class=\"button\" title=\"Was kostet eine neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung?\" rel=\"nofollow\">Was kostet eine neue Heizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.<\/a><\/p>\n<p>&#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; &#8211;<\/p>\n<p><strong>Wie wird der <a href=\"\/en\/heizung-lueftung\/heizung\/was-ist-eigentlich-der-co2-preis.php\/\" title=\"Mehr Infos zu CO2-Preis\">CO2-Preis<\/a> zwischen Mieter und Vermieter abgerechnet?<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bei einer <strong>Etagenheizung <\/strong>d\u00fcrfen Mieter ihrem Vermieter eine Rechnung \u00fcber ihren CO2-Kosten-Anteil schreiben.<\/li>\n<li>Bei einer <strong>Zentralheizung <\/strong>wird die CO2-Kosten-Aufteilung \u00fcber die Heizkostenabrechnung geregelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00fcr welche Geb\u00e4ude gilt die Kostenaufteilung?<\/strong><br \/>Die CO2-Kosten k\u00f6nnen bei allen Mietwohnungen, in denen Heiz\u00f6l, Erdgas oder Fernw\u00e4rme f\u00fcr das Heizen oder die Warmwasseraufbereitung verwendet wird, aufgeteilt werden. Ausnahme sind Wohnungen in Geb\u00e4uden mit nur zwei Parteien, bei denen die andere Wohnung von Vermieter:innen selbst bewohnt wird. In diesen F\u00e4llen k\u00f6nnten die Mietparteien im Vertrag individuell vereinbaren, wie sie sich die CO2-Kosten teilen. <a href=\"\/en\/heizung-lueftung\/heizung\/mieter-und-vermieter-sollen-kosten-fuer-co2-preis-teilen.php\/\" title=\"Update: Mieter und Vermieter teilen CO2-Preis ab 2023\">Gesetzliche Grundlage ist \u00fcbrigens das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz &#8211; CO2KostAufG).<\/a><\/p>\n<p><strong>Was ist der genaue Abrechnungszeitraum f\u00fcr den CO2-Preis?<\/strong><br \/>Der Abrechnungszeitraum muss immer einer vorliegenden Heizkostenabrechnung beziehungsweise im Fall von Etagenheizungen einer Betriebskostenabrechnung entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Welche Angaben werden f\u00fcr die Aufteilung des CO2-Preises ben\u00f6tigt?<\/strong><br \/>Die Energieversorger m\u00fcssen die notwendigen Daten dazu in ihrer Rechnung ausweisen: Dazu geh\u00f6ren die Treibhausgas-Emissionen der Energielieferung, die gesamten CO2-Kosten der Energielieferung, der sogenannte CO2-Emissionsfaktor des Energietr\u00e4gers und die Energiemenge der gesamten Belieferung im Abrechnungszeitraum in Kilowattstunden (kWh). Zus\u00e4tzlich wird noch die jeweilige Wohnfl\u00e4che ben\u00f6tigt, die entweder im Mietvertrag steht oder mit ein wenig Aufwand selbst ausgemessen werden kann.<\/p>\n<p><strong>Wie wird der Kostenanteil beim CO2-Preis berechnet?<\/strong><br \/>Mieter:innen mit einer <strong>Etagenheizung<\/strong>, die einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger haben, k\u00f6nnen dies mit den Angaben in den Brennstoff-Rechnungen tun. Sie m\u00fcssen sich dabei auf den Zeitraum der vorliegenden Betriebskosten-Abrechnung beziehen. Eine solche Abrechnung umfasst meistens genau ein Jahr. Die gesamten CO2-.Kosten .aus dem Abrechnungszeitraum m\u00fcssen in den Brennstoff-Rechnungen angegeben werden. <br \/><strong>Und so wird gerechnet:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bei der Berechnung werden die Treibhausgas-Emissionen aus dem Zeitraum der Abrechnung durch die jeweilige Wohnfl\u00e4che geteilt.<\/li>\n<li>Das Ergebnis, der CO2-Aussto\u00df pro Quadratmeter, bestimmt, welche prozentuale Verteilung zwischen den Mietparteien f\u00fcr die CO2-Kosten g\u00fcltig ist (10-Stufen-Modell). <a href=\"https:\/\/co2kostenaufteilung.bmwk.de\/schritt1\" class=\"extern\" title=\"CO2-Rechentool BMWK\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">Mit diesem Tool des BMWK klappt das Berechnen der Aufteilung in wenigen Schritten.<\/a><\/li>\n<li>Der Vermieter-Anteil darf dann in Rechnung gestellt werden. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer <strong>Zentralheizung <\/strong>m\u00fcssen Vermieter:innen die CO2-Kostenanteile ausrechnen und den Mieteranteil mit der Heizkosten-Abrechnung zur\u00fcckgeben. <\/p>\n<p><strong>Diese 10 Stufen gelten f\u00fcr die Berechnung der Aufteilung:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bei Geb\u00e4uden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (&gt;=52 kg CO2\/m2\/a) \u00fcbernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 47 bis &lt;52 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 20 % Mieter und 80 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 42 bis &lt;47 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 30 % Mieter und 70 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 37 bis &lt;42 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 40 % Mieter und 60 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 32 bis &lt;37 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 50 % Mieter und 50 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 27 bis &lt;32 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 60 % Mieter und 40 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 22 bis &lt;27 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 70 % Mieter und 30 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 17 bis &lt;22 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 80 % Mieter und 20 % Vermieter.<\/li>\n<li>F\u00fcr Geb\u00e4ude mit einer Energiebilanz von 12 bis&lt;17 kg CO2\/m\u00b2\/a entspricht die Aufteilung 90 % Mieter und 10 % Vermieter.<\/li>\n<li>Wenn das Geb\u00e4ude mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 entspricht, m\u00fcssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Gibt es Sonderf\u00e4lle oder Ausnahmen bei der Kostenberechnung?<\/strong><br \/>Wird in einer Mietwohnung der Energietr\u00e4ger nicht nur f\u00fcr Heizung und Warmwasser genutzt, sondern beispielsweise <strong>Erdgas auch f\u00fcr das Kochen<\/strong>, muss der berechnete Vermieter-Kostenanteil am Ende um f\u00fcnf Prozent reduziert werden. <br \/>Verhindert beim Geb\u00e4ude der <strong>Denkmalschutz<\/strong>, dass Hauseigent\u00fcmer:innen eine wesentliche energetische Verbesserung vornehmen k\u00f6nnen, muss der berechnete Vermieter-Kostenanteil auf die H\u00e4lfte reduziert werden. <br \/>Auch im Fall einer <strong>kommunalen Benutzungspflicht von Fernw\u00e4rme<\/strong> muss der Vermieter-Kostenanteil auf die H\u00e4lfte reduziert werden. <br \/>Liegt sogar beides vor (Denkmalschutz + Benutzungspflicht), k\u00f6nnen Vermieter:innen gar nicht an den CO2-Kosten beteiligt werden.<\/p>\n<p><strong>Was ist zu tun, wenn die Kostenberechnung nicht vorliegt?<\/strong><br \/>Vermieter:innen m\u00fcssen den Mieter-Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung ausweisen und abziehen. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen die Einstufung des Geb\u00e4udes oder der Wohnung und die Berechnungsgrundlage genannt werden. Wird dies nicht ausgewiesen, d\u00fcrfen Mieter:innen die gesamten Heizkosten um drei Prozent k\u00fcrzen. <\/p>\n<p class=\"hasOnlyATag\"><a href=\"\/en\/angebote-preisvergleiche\/heizung-angebote.php\/\" class=\"button\" title=\"Was kostet eine neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung?\" rel=\"nofollow\">Was kostet eine neue Heizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.<\/a><\/p>\n<p><!--wSearch:noindex--><\/p>\n<p>Quelle: Verbraucherzentrale NRW \/ energie-fachberater.de<\/p>\n<p><!--\/wSearch:noindex-->\n<\/div>\n<p><script>\n\t\t!function(f,b,e,v,n,t,s)\n\t\t{if(f.fbq)return;n=f.fbq=function(){n.callMethod?\n\t\tn.callMethod.apply(n,arguments):n.queue.push(arguments)};\n\t\tif(!f._fbq)f._fbq=n;n.push=n;n.loaded=!0;n.version='2.0';\n\t\tn.queue=[];t=b.createElement(e);t.async=!0;\n\t\tt.src=v;s=b.getElementsByTagName(e)[0];\n\t\ts.parentNode.insertBefore(t,s)}(window, document,'script',\n\t\t'https:\/\/connect.facebook.net\/en_US\/fbevents.js');\n\t\tfbq('init', '2268079236931058');\n\t\tfbq('track', 'PageView');\n\t\t <\/script><script type=\"text\/javascript\">\n\t\t(function(d, s, id) {\n\t\t  var js, fjs = d.getElementsByTagName(s)[0];\n\t\t  if (d.getElementById(id)) return;\n\t\t  js = d.createElement(s); js.id = id;\n\t\t  js.src = \"\/\/connect.facebook.net\/de_DE\/all.js#xfbml=1\";\n\t\t  fjs.parentNode.insertBefore(js, fjs);\n\t\t}(document, 'script', 'facebook-jssdk'));\n\t <\/script><br \/><a href=\"http:\/\/www.energie-fachberater.de\/heizung-lueftung\/heizung\/co2-preis-heizen-so-funktioniert-die-aufteilung-mieter-vermieter.php\">source<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Update 30.7.2026: Seit dem 29.7.2026 ist das Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz (GModG) gesetzliche Grundlage f\u00fcr Energieeinsparungen im Geb\u00e4udebereich. 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