Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Pflicht beim Immobilienverkauf und bei Vermietung
Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Er dient als Nachweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine Orientierung über die zu erwartenden Energiekosten. Je nach Gebäudetyp und Sanierungsstand wird entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis benötigt.
Verbrauchsausweis |
Bedarfsausweis |
Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre |
Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes |
Günstiger, aber weniger genau, da Nutzerverhalten eine große Rolle spielt |
Detaillierte Bewertung der Bausubstanz, unabhängig vom Nutzerverhalten |
Für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und ausreichend Verbrauchsdaten |
Pflicht für unsanierte Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden |
Wann ist welcher Energieausweis erforderlich?
Verkauf oder Vermietung einer Immobilie → Seit 2009 vorgeschrieben, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15.000 €
Neubau oder umfangreiche Sanierung → Bedarfsausweis erforderlich, um die neue Energieeffizienz nachzuweisen
Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten → Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel ausreichend
Falls Unsicherheit besteht, welcher Energieausweis benötigt wird, empfiehlt sich eine fachliche Prüfung.
Ablauf der Erstellung eines Energieausweises
1. Erstberatung
Zunächst wird geprüft, welcher Energieausweis für das jeweilige Gebäude erforderlich ist. Dies hängt unter anderem vom Baujahr, der Nutzung und den vorhandenen Verbrauchsdaten ab.
2. Datenerfassung
Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre benötigt. Beim Bedarfsausweis erfolgt eine detaillierte Analyse der Gebäudehülle, der Heiztechnik sowie weiterer energetischer Faktoren.
3. Berechnung und Analyse
Experten werten die gesammelten Daten aus und berechnen die Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Beim Bedarfsausweis wird dabei ein theoretischer Energieverbrauch bestimmt, der unabhängig vom bisherigen Nutzerverhalten ist.
4. Ausstellung des Energieausweises
Nach Abschluss der Analyse wird der Energieausweis ausgestellt. Er hat eine gesetzliche Gültigkeit von zehn Jahren und muss danach erneuert werden, sofern kein Neubau oder eine umfassende Sanierung erfolgt.

