Als Kernforderung formuliert der BEE in dem Positionspapier das Beibehalten der bestehenden Ausbauziele für Erneuerbare Energien, ergänzt um einen stärkeren Fokus auf Systemdienlichkeit und Flexibilität. Angesichts eines steigenden Strombedarfs durch Elektrifizierung, Ansiedlung neuer Großverbraucher wie Rechenzentren und Wasserstoff Hochlauf seien verlässliche Ausbaupfade zentral, um Investitionssicherheit zu gewährleisten – sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verbraucher.
Die Ära der großen Kraftwerke geht zu Ende – die Zukunft des Stroms ist dezentral und erneuerbar
Zugleich spricht sich der BEE für eine effizientere Nutzung der bestehenden Infrastruktur bei gleichzeitiger Fortführung des Netzausbaus aus. Flexible Netzanschlussvereinbarungen, die weiterentwickelte Überbauung von Netzverknüpfungspunkten sowie standardisierte und digitalisierte Netzanschlussverfahren können Netzkosten senken und den Ausbau beschleunigen. Die BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ist überzeugt: „Die Ära der großen Kraftwerke geht zu Ende. Die Zukunft des Stroms ist dezentral und erneuerbar. Daran muss sich endlich auch das Stromnetz orientieren, das in seiner Struktur noch aus dem letzten Jahrhundert stammt und in seinem Anpassungsprozess immer noch nicht dem Wachstum der Erneuerbaren gerecht wird. Es braucht mehr Flexibilitäten auf der Erzeugungs-, Transport- und Verbrauchsseite sowie eine entschlossene Digitalisierung für mehr Transparenz und verbesserte Steuerbarkeit.”
“Mit der anstehenden EEG-Novelle werden zentrale Weichen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, seiner Energieversorgung und seiner Wirtschaft gestellt. Die Erneuerbaren sind inzwischen das Fundament des Energiesystems und stellen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Wirtschaftsstandortes sicher. Die kommende EEG-Novelle muss diesen Realitäten Rechnung tragen.”
BEE
Entwicklung der Mengen, die von Wind an Land und PV unter § 51 EEG fallen, im zeitlichen Verlauf
Ein weiterer Schwerpunkt liegt für den BEE auf dem Erhalt und der gezielten Flexibilisierung steuerbarer Erneuerbarer Energien wie Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Diese sektorenübergreifenden Technologien leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit und müssen im EEG 2027 entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.
Zur Erhaltung von Dezentralität und Akteursvielfalt betont der BEE die Notwendigkeit von einheitlichen und praxistauglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. So können Bürgerenergie, Energy Sharing, Direktbelieferungsmodelle und vereinfachte Beteiligungsformate regionale Wertschöpfung, Akzeptanz und Resilienz stärken.
Um auch weiterhin Investitionen abzusichern, plädiert der BEE bei der Weiterentwicklung der EEG-Vergütung hin zu zweiseitigen Contracts for Difference (CfDs) für eine Ausgestaltung, die praxistauglich, risikoarm und auf realen Erlösen basierend erfolgt. So werden Finanzierungskosten nicht erhöht und die Vielfalt der Marktakteure erhalten. Quelle: BEE / si
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