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Förderung für Solarthermie-Anlagen – von Zuschuss bis Steuerbonus – Maximal 80 Prozent KfW-Förderung für Solaranlage möglich

1. Förderung für die Solarthermie-Anlage – Einzelmaßnahme Heizungstausch – Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW

 . Basisförderung für eine Solarthermie-Anlage beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:

  • Einen Einkommens-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer für ihre Wohneinheit, er ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt sind hier im Vorteil, sie haben eine höhere Einkommensgrenze: 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro und 10 Prozent bis 60.000 Euro.
  • Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit! Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden. –> Wichtig: Der Bonus sinkt erstmalig am 1.02.2027 und danach halbjährlich zum 1.02. und 1.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 Prozent.

Förderhöchstbetrag: Diese förderfähigen Kosten werden anerkannt
Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Für Mehrfamilienhäuser gilt: Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Wichtig: Auch hier sinken die Förderbeträge regelmäßig! Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 1.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1.02. und 1.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

–> Wichtig zu wissen:
Verschiedene Bestandteile der Förderung (förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeits-Bonus) sinken in halbjährlichen Schritten! Bis Ende 2026 / Mitte 2027 ist die Förderung deshalb am höchsten. Vor allem für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen lohnt sich eine zügige Antragstellung.

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Kombiniert werden kann diese Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

(Technische) Voraussetzungen für die Förderung von Solarthermie-Anlagen:

  • Ausstattung mit Funktionskontrollgerät (Solarregelung), außer bei Luftkollektoren
  • Bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren ab 20 Quadratmeter oder Flachkollektoren ab 30 Quadratmeter ist die Erfassung der solaren Erträge im Kollektorkreislauf erforderlich, zum Beispiel mit einem Wärmemengenzähler oder einer Solarregelung mit entsprechender Option
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
  • Unabhängige Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts im Sinne des § 71e GEG
  • Jährlicher Kollektorertrag Q kOl für flüssigkeitsdurchströmte Kollektoren von mindestens 525 kWh/m 2 

Eine Liste der förderfähigen Solarthermie-Anlagen gibt es hier im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA.

Wie wird die KfW-Förderung für eine Solarthermie-Anlage beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. –> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen

Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

2. Förderung der KfW im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Solarthermie-Anlage nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung installiert, kann im KfW-Programm „BEG Wohngebäude – 261 Kredit
neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein
Tilgungszuschuss ausgezahlt werden. Wichtig zu wissen:
Für die Effizienzhaus-Förderung muss das Vorhaben von einem
Energieberater / Sachverständigen begleitet werden. Weitere Details
findest du in unserem Überblick: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.

3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Solarthermie-Anlage zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da der KfW-Zuschuss höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn Eigentümer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.

–> Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich!

Auch regionale Förderprogramme für Solarthermie können attraktiv sein
Neben diesen bundesweit verfügbaren Förderprogrammen existieren viele regionale Förderprogramme, die Solarthermie-Anlagen in verschiedensten Formen fördern. Häufig wird Solarthermie auch über die regionalen Energieversorger gefördert. Eigentümer:innen sollten deshalb unbedingt im Vorfeld auch dort nachfragen und sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Förderungen informieren.

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Quelle: energie-fachberater.de


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