Diese Sanierungsmaßnahmen in so genannten Förderbereichen werden von der KfW unterstützt:
- Wege und Maßnahmen im Wohnumfeld: dazu gehören Wege zum Haus, aber auch regelmäßig genutzte Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl –> Förderung für ein barrierefreies Grundstück
- Eingangsbereich und Wohnungszugang: Abbau von Barrieren am Eingang, Schaffung von Bewegungsflächen, Wetterschutz
- Überwindung von Niveauunterschieden: Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen, Umgestaltung von Treppen
- Anpassung der Raumgeometrie: Änderungen am Grundriss von Wohn- und Schlafräumen, Flur und Küche, Verbreiterung der Türen, Schwellenabbau, Erschließung oder Schaffung von Terrasse, Loggia oder Balkon
- Maßnahmen für barrierfreies Bad: Anpassung des Raumgrundrisses, Einbau einer bodengleichen Dusche, Erneuerung von WC, Waschbecken und Badewanne –> Förderung für den barrierefreien Badumbau
- Bedienelemente und Orientierung: Erneuerung der Bedienelemente, Einbau von Stütz- und Haltesystemen, intelligente Haustechnik
- Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen zum Mehrgenerationenwohnen
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1. Zuschuss von der KfW für Barrierefreiheit
Der Zuschuss im
KfW-Programm 455-B ist eine der beliebtesten Förderungen der KfW. Er
beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000
Euro bei Einzelmaßnahmen) – insgesamt sind so maximal 2.500 Euro
Zuschuss pro Wohnung möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens
2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ
können für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ Zuschüsse in Höhe
von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank
beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen
Kosten von maximal 50.000 Euro).
–> Wichtig zu wissen: Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal
beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder
Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen,
empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der
Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten
laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
2. Förderkredit von der KfW für Barrierefreiheit
Wer
sein Haus oder die Eigentumswohnung barrierefrei umbaut, kann mit dem
KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und
Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit
gewährt die KfW-Bank im Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“. Den Antrag auf Förderung stellen Eigentümer:innen über ihre Hausbank vor der Sanierung.
–> Wichtig zu wissen:
Die förderfähigen Kosten betragen insgesamt maximal 50.000 Euro je
Wohneinheit. Förderanträge können nur gestellt werden, bis dieser
Höchstbetrag erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit
erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
Hinweis: Der Zuschuss der Pflegekasse kann
für die gleiche Maßnahme nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden.
Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination mögich, es müssen
dann aber getrennte Rechnungen vorliegen. –> KfW-Förderung richtig beantragen
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Quelle: energie-fachberater.de / KfW

