Um den Ausbau der E-Mobilität voranzubringen, soll es nicht nur eine Förderung für E-Autos, sondern auch für die dazugehörige Ladeinfrastruktur geben. Das Bundesministerium für Verkehr setzt dafür aktuell ein eigenes Förderprogramm für Mehrparteienhäuser auf. Laut Ministerium sollen insbesondere die Vorverkabelung bzw. Ertüchtigung am Gebäude gefördert werden. Das bedeutet, dass Hausanschlüsse, die nicht für eine höherer Stromlast ausgelegt sind, angepasst werden, um auch dort Wallboxen installieren zu können.
Eigentümergemeinschaften brauchen Vorlauf für die Förderung – Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert Beschluss der Eigentümergemeinschaft
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Wollen deren Eigentümer eine Förderung beantragen, sind in der Regel aufwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der WEG nötig. Zwar haben Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für ein E-Auto einzubauen. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie und unter welchen Bedingungen das geschieht. Deshalb ist immer ein formeller Beschluss erforderlich. In der Praxis wird dieser Beschluss in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Erst wenn dieser vorliegt, können Wohnungseigentümer verbindlich planen und einen Förderantrag stellen.
Zwei Bundesländer bieten schon jetzt Förderung
Wer auf die staatliche Förderung nicht warten will, kann in zwei Bundesländern schon jetzt eine Förderung erhalten:
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Quelle: Wohnen im Eigentum (WiE) / energie-fachberater.de


