Zuschuss für ein barrierefreies Bad
Der Zuschuss im KfW-Programm 455-B ist eine der beliebtesten Förderungen der KfW. Diesen Zuschuss kann jeder beantragen, der keinen Kredit benötigt und die Badsanierung aus eigenen Mitteln finanziert. Der Zuschuss für den barrrierefreien Badumbau beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro bei Einzelmaßnahmen) – insgesamt sind so maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Wohnung möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ können für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro).
Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
Förderkredit der KfW für ein Bad ohne Stolperfallen
Eigentümer:innen, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit einem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Der Antrag auf Förderung wird vor der Badsanierung über eine Hausbank der Wahl gestellt.
–> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten liegen bei 50.000 Euro je Wohneinheit. Förderanträge können nur gestellt werden, bis dieser Höchstbetrag erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit (seit 2009) erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
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Technische Mindestanforderungen der KfW für das barrierefreie Bad
Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit.
Diese technischen Mindestanforderungen gelten bei der Förderung:
- Das Bad muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Dusche) eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein. Die Bewegungsflächen dürfen sich aber überschneiden. Zusätzlich muss der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 0,25 Meter betragen.
- Eine spätere Nachrüstung von Sicherheitssystemen muss vorbereitet werden.
- Eine bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag ist Pflicht. Ist das nicht möglich, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer liegen, als der Boden im Bad. Der Übergang sollte möglichst als geneigte Fläche und nicht als Stufe ausgeführt werden.
- Das Waschbecken muss mindestens 0,48 Meter tief sein und auf der benötigten Höhe montiert werden. Damit das Waschbecken auch im Sitzen genutzt werden kann, muss der Knieraum frei bleiben.
- Das WC sollte höhenverstellbar sein oder bereits nach dem Bedarf der Nutzer angebracht werden.
- . Badewanne darf eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern aufweisen. Alternative: eine Badewanne mit seitlichem Türsteinstieg oder eine Badewanne, die mit einem mobilen Liftsystem unterfahrbar ist.
Die Förderung muss vor Beginn der Badsanierung beantragt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgeschlossen ist aber eine Kombination unter anderem mit KfW 261 (Sanierung Effizienzhaus) und Wohnriester für die gleiche Maßnahme. Ebenso ausgeschlossen ist eine Kombination der KfW-Förderung mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
–> Wichtig zu wissen: Auch der Zuschuss der Pflegekasse kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich, es müssen dann aber getrennte Rechnungen vorliegen.
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Quelle: energie-fachberater.de

