Ob Zuschuss oder Kredit – die Förderung von BAFA und KfW für die Kellerdämmung muss immer vor der Sanierung beantragt werden. Pflicht ist dabei die Einbindung eines Sachverständigen aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten. Er erstellt alle nötigen Bescheinigungen. Der Steuerbonus dagegen kann erst nach Abschluss der Sanierung geltend gemacht werden. Hierfür muss kein Energieberater eingebunden werden.
Förderfähig sind sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen zur Kellerdämmung als auch die Dämmung des Kellers im Rahmen einer kompletten Sanierung. Dabei werden die Zuschüsse vom BAFA vergeben, Förderkredite von der KfW. Für diese Maßnahmen erhalten Eigentümer:innen eine Förderung:
Am besten also erst informieren, dann die Förderung beantragen und dann die Kellerdämmung einbauen (lassen).
Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder schlicht die frühzeitige Antragstellung vergessen hat, kann die Kosten für die Kellerdämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was – je nach Steuerschuld – bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann.
Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung von BAFA und KfW erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung der Kellerdämmung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
–> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für die gleiche Maßnahme nicht möglich!
Quelle: energie-fachberater.de

