1. Förderung für das Heizen mit Scheitholz und Kombikessel – Einzelmaßnahme Heizungstausch – Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
. Basisförderung für Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Holzreste) beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
- Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
- Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. –> Diesen Bonus erhalten Eigentümer bei Scheitholzheizungen oder Kombikesseln nur bei Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung. Die Anlagen müssen mindestens so ausgelegt werden, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten (orientiert an den Standardwerten der DIN V 18599). Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
- Darüber hinaus ist noch ein pauschaler Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro möglich, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 eingehalten wird.
- Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
–> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Förderfähige Kosten sind neben den Anschaffungskosten
für die Scheitholzheizung auch die Kosten für „notwendige
Umfeldmaßnahmen“ wie Planung, Pufferspeicher, Schornstein, Pumpen,
Heizkörper, Installationsaufwand/Inbetriebnahme, Ausbau von Altanlagen
sowie Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Federblattrührwerke und
Schubbodenaustragungen.
Auch Eigenleistungen werden gefördert – allerdings nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Zusammenhang stehen. Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistungen nicht förderfähig.
Was kostet eine Holzheizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung von Scheitholzheizungen:
- Der „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 % erreichen.
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden), 2,5 mg/m3 für den Emissionsminderungszuschlag, sonst Einhaltung der Vorgaben der 1. BImSchV
- Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
- Pufferspeicher-Volumen von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung
- Geprüft durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden.
Voraussetzungen für die Förderung von Kombikesseln
- Der „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 % erreichen.
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden), staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m3 für den Emissionsminderungszuschlag, sonst Einhaltung der Vorgaben der 1. BImSchV
- automatische Beschickung
- Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil
- Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
- Pufferspeicher-Volumen von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung
Eine Liste der förderfähigen Scheitholzheizungen / Biomasseheizungen und Kombikessel gibt es hier im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA.
Was kostet eine Holzheizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Angebote einholen.
Wie wird die KfW-Förderung für Scheitholzheizungen und Kombikessel beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde (aber vor Beginn der Arbeiten!). Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. –> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
Was kostet eine Holzheizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
2. KfW-Förderung zur Finanzierung von Scheitholzheizungen und Kombikesseln
Wird die Holzheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm „BEG Wohngebäude – 261 Kredit“ wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. –> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Scheitholzheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann – eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
–> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.
Quelle: energie-fachberater.de

