Was bedeutet das eigentlich, Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage?
Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage von BAFA oder KfW kommt. Das bietet Eigentümern mehr Sicherheit und verhindert den förderschädlichen Vorhabenbeginn. Da in dem Vertrag außerdem das geplante Datum der Umsetzung angegeben werden muss, haben Eigentümer und Handwerksbetriebe dadurch mehr Planungssicherheit.
- Aufschiebende Bedingung = Vertrag gilt erst bei Förderzusage
- Auflösende Bedingung = Vertrag gilt bei Absage nicht mehr
Warum ist der „Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage“ für den Förderantrag Pflicht?
Ziel ist, dass die Förderung für konkret geplante und umsetzungsreife Maßnahmen schnell zur Verfügung steht. In der Vergangenheit wurden immer wieder Fördermittel durch Förderanträge „auf Vorrat“ blockiert. Die Neuregelung soll für Eigentümer und Handwerker mehr Sicherheit, Planbarkeit und eine schnellere Abwicklung bringen.
Wo finde ich einen Mustervertrag mit auflösender / aufschiebender Bedingung für Fachunternehmen?
Am einfachsten ist es, wenn Fachunternehmen und Handwerksbetriebe den Vertrag zusätzlich zum Handwerkerangebot erstellen. Wir stellen unter nachfolgenden Links unverbindliche Vertragsmuster in beiden Varianten als digital beschreibbare PDF zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung (Update der Vertragsmuster 22.03.2026). Eine Online-Veröffentlichung unserer beiden Vertragsmuster auf externen Webseiten außerhalb energie-fachberater.de ist nicht gestattet.
>> Vertragsmuster für Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung zum Download (PDF)
>> Vertragsmuster für Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung zum Download (PDF)
Weitere wichtige Informationen:
Quelle: energie-fachberater.de


