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Gas-Heizung: Energiekosten könn­ten sich bis 2040 verdoppeln

Durch die Bio-Treppe und die Grünbrennstoffquote können die Heizkosten neuer Gas- und Öl-Heizungen vor dem Ende ihrer typischen Nutzungsdauer erheblich steigen.

Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Durch die Bio-Treppe und die Grünbrennstoffquote können die Heizkosten neuer Gas- und Öl-Heizungen vor dem Ende ihrer typischen Nutzungsdauer erheblich steigen.

Zwar erleichtert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Einbau neuer Gas-Heizungen, langfristig steigen die Kostenrisiken dafür jedoch deutlich – vor allem durch die Pflicht zur Bei­mischung „grüner“ Gase, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Das GModG hält Heizungen für gasförmige und flüssige Brennstoffe (Gas- und Öl-Heizungen) stärker als bisher im Rennen. Für Vermieter wirkt das zunächst wie eine Entlastung, weil Gas-Heizungen in der Anschaffung meist günstiger sind. Langfristig wird diese Entscheidung aber deutlich teurer, wie Modellrechnungen des IW zeigen.

Mit der 65-%-erneuerbare-Energien-Pflicht in den heizungstechnischen Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz wäre die sofort spürbare Brennstoffkosten-Hürde nach den Wärmeplanungsstichtagen mutmaßlich deutlich wirksamer als bei den neuen heizungstechnischen Anforderungen im GModG gewesen.

Die neue Ausrichtung sieht vor, dass Gas- und Öl-Heizungen künftig Brennstoffgemische mit einem steigenden Anteil an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate nutzen müssen („grüne“ Brennstoffe).

Für neu eingebaute Gas- und Öl-Heizungen konkretisiert das GModG die Anforderungen (Bio-Treppe), für bestehende Gas- und Öl-Heizungen werden die Anforderungen in einem noch nicht vorliegenden Gesetz geregelt. Die Beimischungspflicht trifft dann die Eigentümer bzw. Nutzer der Heizungen nicht direkt, sondern verpflichtet die Inverkehrbringer von Brennstoffen, die in Wohngebäuden genutzt werden. Die Brennstoffe werden sich dadurch verteuern. Bisher sind nur zwei Eckpunkte bekannt: Die Grüngasquote und die Grünheizölquote sollen 2028 mit einem Anteil von bis zu 1 % starten und im Jahr 2045 bei 100 % liegen.

Grüngas verursacht über 70 % der Mehrkosten

Welche Kosten bei neu eingebauten Gas-Heizungen entstehen, hat das IW für eine typische teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh in mehreren Szenarien berechnet.

Das Ergebnis bezeichnet das IW sogar für das Durchschnittsszenario als alarmierend: Die jährlichen Heizenergiekosten verdoppeln sich nahezu – von rund 1.080 Euro (10,8 Ct/kWh) im Jahr 2026 auf 1.952 Euro (19,52 Ct/kWh) im Jahr 2040. Mit einem Anteil von über 70 % entfällt der größte Teil des Kostenanstiegs auf die verpflichtende Grüngas-Beimischung.

Drei Faktoren treiben die Kosten:

Beimischung grüner Gase: Neu eingebaute Gas-Heizungen müssen schrittweise höhere Anteile grüner Brennstoffe nutzen: Der Anteil an Biomethan und anderen grünen Gasen startet 2029 bei 10 % und wächst bis 2040 auf 60 %. Weil Biomethan und Wasserstoff auf absehbare Zeit eine knappe Ressource bleiben, steigen die Preise: 2040 müssen Gas-Heizungsbesitzer mit Mehrkosten von 643 Euro/a bezogen auf eine Netzentnahme von 10.000 kWh rechnen (also +6,43 Ct/kWh).

Gas-Netzentgelte: Neben dem Gaspreis fallen Gebühren für das Gasnetz an. Weil künftig immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen und Fernwärme umsteigen, verteilen sich die Fixkosten auf weniger Anschlussnutzer – die Gebühren pro Anschluss steigen. Zusatzkosten im Jahr 2040: 184 Euro/a bezogen auf eine Netzentnahme von 10.000 kWh (also +1,84 Ct/kWh).

CO2-Preise: Wer mit Gas heizt, verursacht CO2-Emissionen und zahlt dafür für Gas aus fossilen Quellen einen steigenden CO2-Preis. Dieser Effekt schlägt mit 44 Euro/a bezogen auf eine Netzentnahme von 10.000 kWh (also +0,44 Ct/kWh) zu Buche und ist relativ klein im Vergleich zu den anderen Faktoren, da durch die Bio-Treppe die Anteile von fossilem Erdgas sinken müssen (2040: 40 %).

Die drei Faktoren summieren sich zusammen auf 8,71 Ct/kWh.

Die „neue Freiheit im Heizungskeller“ hat also voraussichtlich einen erheblichen Preis: Die Folgekosten fossiler Heizungen steigen und werden zudem künftig zwischen Vermietern und Mietern deutlich komplexer verteilt.

Henger, Ralph / Küper, Malte / Wünsch, Laurens: Wie hoch sind die Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz? Modellrechnungen für den Einbau neuer fossiler Heizungen auf die Kosten für Vermieter und Mieter. Köln: IW-Report, Nr. 36, 2026, DOI: 10.67087/12.21419 PDF-Download der Studie

„Die Politik verkauft das neue ‚Heizungsgesetz‘ als Freiheit im Heizungskeller – ohne Mehrkosten. Das ist irreführend“, sagt IW-Experte Ralph Henger. „Wer sich für eine neue Gas-Heizung entscheidet, zahlt am Ende drauf – Vermieter wie Mieter“, so Henger. ■
Quelle: IW / jv

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