Soll ein Gasnetzanschluss stillgelegt werden, darf die EWE Netz GmbH die Kosten nicht direkt auf Verbraucher umlegen, hat das OLG Oldenburg entschieden.
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Soll ein Gasnetzanschluss stillgelegt werden, darf die EWE Netz GmbH die Kosten nicht direkt auf Verbraucher umlegen, hat das OLG Oldenburg entschieden.
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