Interessierte Haushalte können Kontakt mit der Caritas aufnehmen und Förderanträge stellen. Berater:innen der Caritas besuchen auf Wunsch dann die Haushalte, sichten die Balkone, beraten und helfen bei den Formalitäten. Für ein passendes PV-Modul werden im Förderprogramm „Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen“ 90 Prozent der Gesamtsumme für das Balkonkraftwerk gefördert. So können Haushalte bis zu 500 Euro bei der Anschaffung und darüber hinaus langfristig an den Stromkosten sparen.
Förderberechtigt sind Bezieher:innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, BAföG sowie Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsbetrag. Im Förderzeitraum bis zum 31. Juli 2027 stehen für das Projekt rund 580.000 Euro zur Verfügung.
Welche technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden?
Die Solarmodule müssen TÜV-geprüft sein und den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechen. Die Nennleistung darf dabei bei zwei Solarmodulen den Höchstwert von 800W nicht überschreiten.
Die Informationen zur Förderung und die Kontaktdaten für interessierte Haushalte finden Sie hier.
–> Weiterlesen: Balkonkraftwerk: Betrieb, Kosten, Förderung und Versicherung
Schonmal nach Balkonkraftwerken schauen und Preise vergleichen!
Quelle: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft


