Skip to content Skip to footer

Neues Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" startet im Juli – Bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit für Umbauten

Sanierung einer Backsteinfassade

Wenn ungenutzte und unsanierte Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance erhalten, entsteht neuer Wohnraum und Innenstädte werden wieder belebt. Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ soll diesen Wandel unterstützenFoto: energie-fachberater.de

In vielen Städten haben leerstehende und unsanierte Gewerbeimmobilien aktuell wenig Nutzungsperspektive. Dabei wird gleichzeitig Wohnraum oft händeringend gesucht! Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ soll ab Juli beide Probleme gleichzeitig lösen. In diesem Jahr stehen 300 Millionen Euro für die Förderung bereit.

–> Gut zu wissen: Das Förderprogramm läuft bei der KfW unter der Programmnummer 266. Die Förderrichtlinie ist gültig vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Die Förderung ist also zunächst für ein halbes Jahr verfügbar. Ob eine Weiterführung des Programms auch für 2027 geplant ist, ist bisher noch nicht bekannt.

Eckpunkte für das Förderprogramm:

  • Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. 
  • Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.  
  • Voraussetzung ist die Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE)
  • Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen. 
  • Auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) sind vorgesehen für Gebäude, die bereits bei Antragstellung über einen 65 %-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65 %-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen oder bei denen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.
  • Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu. Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Sanierungsförderung Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. 
  • Zu den förderfähigen Ausgaben gehören zum Beispiel die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.  
  •  . Gesamtförderung pro Unternehmen wird bei 300.000 Euro gedeckelt.  
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind. 
  • Umbau und Sanierung dürfen insgesamt 54 Monate (4,5 Jahre) dauern.

Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen / energie-fachberater.de


source

Leave a comment

0.0/5

Subscribe for the updates!

[mc4wp_form id="461" element_id="style-11"]