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Neuregelung: Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln – Rückwirkende An- und Abmeldungen künftig nicht mehr möglich

So funktioniert der beschleunigte Wechsel des Stromanbieters
Entscheidend für den reibungslosen Ablauf ist die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Die MaLo-ID ist auf der letzten Stromrechnung zu finden und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der Stromabnahmestelle – Zählernummer und Kundendaten sind zukünftig weniger wichtig. Die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern wird jetzt effizienter, sprich schneller.

–> Wichtig zu wissen: Die 24-Stunden-Regelung gilt zunächst nur für Strom. Die MaLo-ID sollte man keineswegs leichtfertig an Dritte weitergeben!

Welche Vorteile hat der schnelle Anbieterwechsel?

Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich. Für Verbraucher:innen bedeutet das mehr Flexibilität und die Möglichkeit, schneller auf Preisschwankungen oder attraktive Angebote zu reagieren. Bisher konnte der technische Wechselprozess bis zu drei Wochen dauern, was den Wechsel in der Vergangenheit immer wieder verzögert hat.
ABER: Rechtlich gilt, dass Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen bestehender Verträge unverändert bleiben. Haushalte kommen also nie schneller aus ihrem Vertrag heraus, als rechtlich vereinbart ist!

Achtung bei Umzug: Darauf müssen Verbraucher jetzt achten
Die neue Regelung birgt aber Herausforderungen, vor allem für Umziehende: Wer seinen Stromvertrag nicht fristgemäß kündigt oder einen neuen Anbieter wählt, riskiert, automatisch in die teure Grundversorgung zu rutschen. Auch Zählerverwechselungen, die bisher durch rückwirkende Korrekturen gelöst werden konnten, werden nun zum Problem. Nachträgliche Anpassungen sind nicht mehr möglich, Kund:innen müssen solche Fehler jetzt sofort melden.

Außerdem wird es schwerer, sich gegen untergeschobene Verträge zu wehren. Einem unerlaubten Wechsel muss sofort widersprochen werden, da spätere Korrekturen ausgeschlossen sind. „Hier werden durch die neuen technischen Prozesse im Grunde zivilrechtliche Grundsätze unterlaufen, denn ein untergeschobener Vertrag beendet niemals den alten bestehenden Vertrag“, stellt Max Müller, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz richtig. Sollten Verbraucher:innen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten sie sich schnellstmöglich an den bisherigen Lieferanten und den Netzbetreiber wenden und im Zweifel rechtliche Unterstützung suchen.

–> Fazit: Die neue Regelung soll zwar mehr Klarheit schaffen, erfordert aber im Gegenzug mehr Eigeninitiative der Verbraucher! Kund:innen sollten sich deshalb frühzeitig über ihre Rechte informieren und bei Unsicherheiten Beratungsangebote (zum Beispiel der Verbraucherzentrale) nutzen. Auch wenn die Zählernummer nicht mehr die zentrale Rolle bei den Wechselprozessen spielen wird, sollte sie auch weiterhin geprüft werden, um Fehler zu vermeiden.

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Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz


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