Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert werden Ladepunkte in Mietgebäuden und Wohneigentumsanlagen.
- Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 40 Prozent, die förderfähigen Kosten betragen bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt.
- Bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
–> Wichtig zu wissen: Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht ausgezahlt!
Wer kann einen Förderantrag stellen?
- MIeter oder Vermieter einer Wohnimmobilie
- Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung (Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG-Gesetz)
- Eigentümer:innen an einem Stellplatz- oder Garagenkomplex, der sich an den obengenannten Gebäude beziehungsweise Anlagen befindet
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen.
Förderfähig sind die Kosten für:
- Ladeeinrichtungen, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselement
Voraussetzung für die Förderung von Ladestationen in NRW
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen beziehungsweise muss die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen. Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur muss durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
So wird die Förderung beantragt:
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid (Förderzusage). –> Erst danach darf die Maßnahme beauftragt werden!
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Alle Infos und Details sowie das Online-Antragsformular zum Förderprogramm findest du hier.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW / energie-fachberater.de

