Update 31.7.2026: Förderstopp bei den KfW-Zuschüssen für Barrierefreiheit nach nicht einmal vier Monaten: Seit dem 30.7.20262 können keine Anträge mehr im Programm 455-B gestellt werden, die Fördermittel sind ausgeschöpft.
Update 21.7.2026: Für die BEG-Förderung sind neue Förderbedingungen in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen wie auch Komplettsanierungen. Infos, Tipps und Tricks für die neue Förderung haben wir hier zusammengestellt.
Update 15.7.2026: Ab dem 21.7.2026 ändern sich die Förderbedingungen in der BEG-Förderung. Das gilt nicht nur für neue Heizungen, sondern auch für Einzelmaßnahmen und in der Effizienzhaussanierung. Bis dahin gilt quasi ein Förderstopp, Förderanträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden. Die neuen Förderbedingungen sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden, bisher sind nur die wichtigsten Eckpunkte bekannt.
Wegen der Umstellung des KfW-Antragsportals können auch in den Programmen „Gewerbe zu Wohnen (266) und „Wohneigentum für Familien“ (300) aktuell keine BzA erstellt werden.
Update 9.4.2026: . Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit im Programm 455-B sind seit dem 8. April 2026 endlich wieder verfügbar! Mitte April startet eine neue Förderung für Ladestationen in und an Mehrparteienhäusern und für das schon lange geplante Umbauprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ stehen nun Förderbedingungen und Startzeitpunkt fest.
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BEG EM – Heizungsförderung der KfW
Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann weiterhin beantragt werden, zwischen 30 und 80 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet/Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschluss und Gebäudenetzanschluss. (Die Errichtung eines Gebäudenetzes wird davon abweichend beim BAFA beantragt.) Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden. Förderfähige Kosten von maximal 28.000 Euro werden bei der Förderung berücksichtigt.
–> NEU 2026: Wer den Zuschuss für den Einbau einer Luftwärmepumpe beantragen will, muss seit Anfang 2026 schärfe Anforderungen beim Lärmschutz erfüllen. Voraussetzung für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist, dass die Geräuschemissionen mindestens 10 dB niedriger liegen, als in der der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt. Seit Mitte 2026 sinken die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus alle 6 Monate.
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BEG EM – Sanierungsförderung des BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Zwischen 15 und 20 Prozent Zuschuss sind möglich für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), für die Heizungsoptimierung sowie für Anlagentechnik wie Lüftung und Smart Home – je nachdem, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Förderfähige Kosten von jährlich 30.000 Euro werden maximal berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
–> NEU seit 21. Juli 2026 sind gestaffelte Kosten bei MFH abhängig von der Zahl der Wohneinheiten und Änderungen beim iSFP-Bonus
BEG EM – Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Das Programm „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359“ erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.
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BEG EM – BAFA-Förderung für die emissionsmindernde Heizungsoptimierung
Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen. Voraussetzung ist eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
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BEG WG – KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programm „Wohngebäude Kredit 261“ vergibt die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro – je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.
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Jung kauft Alt (JkA) – Wohneigentumsförderung für Familien, die einen Altbau kaufen und zum Effizienzhaus sanieren
Im Programm „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)“ erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich. Seit dem 10.12.2025 bietet die KfW allerdings keine Beantragung der 20-jährigen Zinsbindung mehr an! Familien können sich die günstigen Zinsen dadurch nur noch für maximal 10 Jahre sichern.
–> NEU 2026: Am 8.1.2026 hat die KfW darüber informiert, dass die Absenkung des energetischen Niveaus von EH 70 EE auf EH 85 EE auch für bereits laufende Fördervorhaben gilt. Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau EH 85 EE als ausreichend.
Darüber hinaus gelten auf Basis einer geänderten Förderrichtlinie ab dem 3. August 2026 weitere Verbesserungen: Die Förderhöchstsätze werden auf 140.000 Euro / 160.000 Euro / 180.000 Euro angehoben. Außerdem sind kombinierte energetische Einzelmaßnahmen als Alternative zur Erreichung des Effizienzhausstandards möglich. Verpflichtend sind: Heizungstausch (mindestens 65 % EE), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dachdämmung oder Dachbodendämmung. Dabei gelten die Mindestanforderungen der BEG EM.
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Barrierefreiheit – Förderung für altersgerechte Umbauten und Verbesserung des Einbruchschutzes
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.
–> NEU 2026: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ konnten seit dem 8.4.2026 wieder beantragt werden. Inzwischen gilt allerdings ein Förderstopp, die Fördermittel sind aufgebraucht.
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NEU 2026: Gewerbe zu Wohnen – Förderung für den Umbau von Büro- und Gewerbeflächen zu Wohnraum
Wohnraum statt leerstehender Büroflächen: Seit dem 1. Juli 2026 unterstützt das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungen. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit sind möglich. Für 2026 sind 360 Millionen Euro im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Förderung vorgesehen, die Förderung läuft laut Förderrichtlinie bis Ende 2026. –> Alle Infos zu den Förderbedingungen von Gewerbe zu Wohnen (GzW)
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NEU 2026: Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startet das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ zum 15. April 2026. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Mehrparteienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Wohnungsbaugesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohnungen zur Vermietung. Die Zuschüsse je Stellplatz liegen abhängig von der Ausstattung zwischen 1.300 und 2.000 Euro.
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Steuerbonus für die Sanierung – Alternative zur Förderung von KfW und BAFA
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann – eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
–> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich! Da die Heizungsförderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante beim Einbau einer neuen Heizung oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
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Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
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Quelle: energie-fachberater.de

