Update 8.4.2026: Das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) steht wieder zur Verfügung – Eigentümer:innen können den Zuschuss für barrierefreie Bäder, Wohnungen und Häuser ab sofort wieder beantragen. Da die Fördermittel begrenzt sind, lohnt sich eine zügige Antragstellung.
Gefördert werden zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
–> Wichtig zu wissen: Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde! Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Der Antrag wird online im KfW-Zuschussportal gestellt.
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Update 30.12.2025: Nach Angaben der KfW können private Eigentümer, Mieter und Vermieter voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder Zuschüsse im Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) beantragen. Bis dahin werden die technischen Voraussetzungen für den neuen Antragsprozess geschaffen.
–> Wichtig zu wissen: Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde! Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten aber nicht als Vorhabenbeginn – Eigentümer können also ihre Maßnahmen wie ein barrierefreies Bad bereits planen und dann zügig nach Förderstart ihren Antrag stellen.
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Ursprüngliche News vom 19. November 2025
Gibt es 2026 wieder Zuschüsse für Barrierefreiheit? Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) berichtet, dass im Haushalt 2026 wieder Mittel im KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) bereitgestellt werden. Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Geplant sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 50 Millionen Euro.
Die Mittel für den alters- und barrierefreien Umbau werden dringend gebraucht! Denn barrierefreie Badezimmer sind keine Komfortfrage, sondern eine soziale Notwendigkeit. Ein Bad ohne Stolperfallen und mit ausreichend Bewegungsfläche ermöglicht in einer alternden Gesellschaft vielen Senioren, ihren Alltag noch allein bewältigen zu können und so lang wie möglich im gewohnten Umfeld zu leben.
Haushaltsmittel sind knapp bemessen
Eingeplant für den Zuschuss sind im kommenden Jahr bisher 50 Millionen Euro. Zum Vergleich: In früheren Programmjahren standen jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung – die regelmäßig schon zur Jahresmitte ausgeschöpft waren. 2024 waren die Mittel daraufhin verdoppelt worden, so dass zuletzt 150 Millionen Euro zur Verfügung standen.
Aktuell nur KfW-Förderkredite verfügbar
Wer noch 2025 einen altersgerechten Umbau plant, kann nur den (leider deutlich weniger attraktiven) KfW-Förderkredit im Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ nutzen. In diesem Programm sind bis zu 50.000 Euro Förderkredit möglich – für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, für Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes sowie für den Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum.
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Quelle: ZVSHK / energie-fachberater.de

