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Update: Stilllegung Gasanschluss / Kosten werden neu geregelt – EnWG-Novelle: Netzbetreiber darf Kosten nicht weiterreichen

Update 10.4.2026: Mit der EnWG-Novelle soll endlich auch die Kostenfrage bei der Stilllegung von Gasanschlüssen abschließend geklärt werden. Nach dem vorliegenden Kabinettsentwurf wird in §18 EnWG dieser Satz eingefügt: „Der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes ist nicht berechtigt, von einem Anschlussnehmer, der an das Gasversorgungsnetz im Niederdruck angeschlossen ist, eine Erstattung von Kosten für Maßnahmen für eine vorläufige oder dauerhafte Außerbetriebnahme des Netzanschlusses zu verlangen.“

In der dazugehören Erläuterung des Wirtschaftsministeriums heißt es: Die Ergänzung dient der notwendigen Klärung von Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Kostentragung von Anschlussstilllegungen im Niederdruck im Kontext der Herausforderungen der Transformation der Gasnetze. Der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung ist nicht berechtigt, vom Anschlussnehmer eine Erstattung von Kosten für Maßnahmen für eine vorläufige oder dauerhafte Außerbetriebnahme des Netzanschlusses im Niederdruck zu verlangen. Der Begriff der dauerhaften Außerbetriebnahme meint die Stilllegung. Im Falle einer vorläufigen Außerbetriebnahme darf auch die Erstattung der weiterhin anfallenden Betriebskosten nicht verlangt werden.

–> Gut zu wissen: Tritt diese Regelung wie geplant in Kraft, müssen Eigentümer, die ihren Gasanschluss stilllegen lassen, künftig dafür nicht mehr bezahlen. Kunden, die aktuell eine entsprechende Rechnung von ihrem Gasversorger erhalten oder in der Vergangenheit bezahlt haben, sollten Widerspruch einlegen beziehungsweise die Kosten zurückfordern. Musterschreiben dafür haben wir im Update vom 21.1.2026 verlinkt.

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Update 21.01.2026: Ob Eigentümer die Kosten für die Stilllegung ihres Gasanschlusses wirklich tragen müssen – darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen! Denn aktuell beschäftigen sich die Gerichte mit diesen Kosten. Das OLG Oldenburg hatte im Dezember 2025 geurteilt, dass die bei einer Stilllegung entstehenden Kosten nicht an die Verbraucher weitergegeben werden dürfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, EWE NETZ hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit könnte das Thema demnächst an höchster Stelle entschieden werden.

Verbraucherportal rät zu Widerspruch und Rückforderung
Das Verbraucherportal Finanztip rät Eigentümern, die Kosten nicht hinzunehmen:

–> Wichtig zu wissen: Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden!

Aktuelle Kostenauswertung für die Stilllegung des Gasanschlusses
Finanztip hat bei den 30 größten Netzbetreibern bundesweit angefragt, ob und in welcher Höhe sie Kosten für die Stilllegung oder den Rückbau eines Gasanschlusses in Rechnung stellen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Entgelte beruhen. 16 Unternehmen haben die gesetzte Antwortfrist eingehalten, acht haben pauschale Kosten für die Stilllegung oder den Rückbau bestätigt. Die Netze BW GmbH etwa veranschlagt 2.285 Euro netto, die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg 1.487 Euro netto, während Mainova nur 100 bis 200 Euro netto berechnet. Die acht entsprechenden Netzbetreiber sind insgesamt für knapp drei Millionen Gasanschlüsse zuständig.

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ursprüngliche News vom 24.3.2025

Erkundigen sich Verbraucher:innen bei ihren Gasnetzbetreibern über eine Stilllegung ihres Anschlusses, werden ihnen teilweise hohe dreistellige oder sogar vierstellige Kosten angegeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat alle 115 Gasverteilnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen befragt, um sich ein Bild über die Marktlage zu machen. Insgesamt 37 Unternehmen, also etwa ein Drittel, haben geantwortet.

Kosten für Stilllegung und Rückbau des Gasanschlusses sehr unterschiedlich
Eine Stilllegung ist bei zwei Dritteln der Netzbetreiber, die geantwortet haben, kostenfrei. Aber bei einem Drittel kostet sie durchschnittlich 930 Euro. Beim Rückbau des Gasanschlusses sieht es ähnlich aus, nur dass die durchschnittlichen Kosten mit 1.750 Euro in etwa doppelt so hoch sind. Ein Netzbetreiber veranschlagt für den Rückbau sogar Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro. 

Auch werden die Kosten nicht einheitlich in Rechnung gestellt: Einige Netzbetreiber geben die Kosten an den Gasanschlussnutzer weiter, andere legen sie auf die Allgemeinheit der Gaskund:innen um. Eine dritte Gruppe stellt einen Teil der Kosten individuell in Rechnung, der Rest wird auf alle Netzkund:innen umgelegt.

  •  . Stilllegung des Gasanschlusses umfasst die Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude und den Ausbau des Gaszählers. Eine spätere Inbetriebnahme kann möglich bleiben.
  • Beim Rückbau des Gasanschlusses werden die Gasleitung des Gebäudes sowie alle Anlagenteile komplett entfernt. Dies stellt eine endgültige Maßnahme dar. Damit ist eine erneute Versorgung nur mit einem neuen Anschluss möglich.

Stilllegung oder Rückbau?
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Gasverteilnetzbetreiber den Rückbau nicht mehr benötigter Gasanschlüsse sehr unterschiedlich organisieren. Auch bei der Frage, ob Stilllegung oder Rückbau des Gasanschlusses die geeignete Option ist, sind sich die Netzbetreiber nicht einig. Mehrere sprechen sich aufgrund von Sicherheitsbedenken und weiter anfallenden Wartungskosten für den Rückbau aus. Andere Netzbetreiber sehen dagegen kein Sicherheitsrisiko bei der für Verbraucher:innen kostengünstigeren Stilllegung.

–> Wichtig zu wissen: Wer sich rechtzeitig über die Kosten für Stilllegung oder Rückbau des Gasanschlusses informiert, kann diese auch bei der Förderung der neuen Heizung angeben. Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen sind im Rahmen der Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme förderfähig.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW / energie-fachberater.de / Finanztip


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