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ZVSHK-Förderrechner an aktu­elle BEG-Bedin­gun­gen an­ge­passt

tech_studio – stock.adobe.com

Der ZVSHK-Förderrechner zur Bun­des­för­de­rung für effi­ziente Ge­bäu­de (BEG) steht ab sofort in aktua­li­sier­ter Form zur Ver­fü­gung.

Er berücksichtigt die Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 für die Heizungsförderung gelten. Das Online-Tool bietet Fachbetrieben sowie Eigentümerinnen und Eigentümern eine schnelle Orientierung zur voraussichtlichen Förderhöhe beim Heizungstausch. Dabei werden die aktuellen Vorgaben der BEG und der KfW berücksichtigt. Der Rechner dient als unverbindliche Orientierung; verbindlich bleiben die jeweiligen Förderbedingungen und die Entscheidung der KfW im Einzelfall. Die BEG-Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. → Förderrechner

Quelle: ZVSHK / dj / ml

Im Kontext:
Neustart der Heizungsförderung mit geänderten Konditionen
Die neuen BEG-Richtlinien ab 21. Juli 2026 vorab veröffentlicht
Das mit den Wärmepumpen hatten wir doch immer gesagt

 


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