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Modul 3: Große Unterschiede beim zeitvariablen Netzentgelt

Sebastian Studio – stock.adobe.com

Die Stromkosten durch eine zeitliche Verschiebung des Stromverbrauchs senken. Das soll auch das Modul 3 anreizen. Der Reiz ist aber regional höchst unterschiedlich verteilt.

Sind Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (SteuVE) über das Modul 1 mit einer pauschalen Netzentgelt-Reduzierung mit dem Stromnetz verbunden, kann der SteuVE-Betreiber zusätzlich das Modul 3 mit zeitvariablem Netzentgelt-Arbeitspreis wählen. Zu den SteuVE zählen Heizungs-Wärmepumpen, private Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer elektrischen Nenn-Anschlussleistung von jeweils über 4,2 kW. Das trifft auch zu, wenn mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss in Summe eine Nenn-Anschlussleistung von 4,2 kW überschreiten.

Modul 3 als Zusatzoption

Ziel von Modul 3 ist die Reduzierung von Lastspitzen im Netz. Damit es für Stromkunden attraktiv wird, gibt es Zeitfenster mit drei unterschiedlichen Netzentgelt-Arbeitspreisen (NAP): Stromverbraucher profitieren dann von einem niedrigeren Netzentgelt, wenn sie ihren Verbrauch in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Beste Voraussetzungen hierfür haben SteuVE.

Die Ausgestaltung der Zeitfenster für die Standardtarifstufe, die Hochlasttarifstufe (HT) und die Niedriglasttarifstufe (NT) obliegt dem Verteilnetzbetreiber. Dabei gilt für das Verhältnis HT zu NT, dass bei einem hypothetischen Verbraucher mit einer Netzentnahme gemäß dem Standardlastprofil für Haushaltskunden (H0) beim Netzentgelt für die Arbeit kein Unterschied zwischen der Netzentnahme mit Modul 3 und einer klassischen Entnahme ohne Leistungsmessung entsteht. Mit dieser idealisierten Annahme kann die Nutzung der SteuVE überlagert betrachtet werden.

Modul-3-Spielraum des Verteilnetzbetreibers

Der NAP in der Standardtarifstufe entspricht im Modul 3 grundsätzlich dem NAP für die Entnahme ohne Leistungsmessung. Der Verteilnetzbetreiber muss eine Hochlasttarifstufe (HT) und eine Niedriglasttarifstufe (NT) bilden und in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abrechnen. Im übrigen Zeitraum gilt die Standardtarifstufe. Die Hochlasttarifstufe muss in mindestens 2 Stunden eines Tages abgerechnet werden und darf die Standardtarifstufe um maximal 100 % übersteigen. Die Niedriglasttarifstufe ist im Korridor zwischen 10 und 40 % der Standardtarifstufe zu bilden. Und insgesamt muss die Tarifierung, wie oben beschreiben, für den hypothetischen Verbraucher indifferent gegenüber der reinen Standardtarifstufe sein.

Vergleich für 16 Verteilnetze

Die Grafik zeigt, wie 16 ausgewählte Verteilnetzbetreiber die Modul-3-Vorgaben ausgestaltet haben Auf der horizontalen Achse lässt sich die Tageszeit in den vier Quartalen ablesen. Die Gesamthöhe eines horizontalen Anschnitts pro Verteilnetzbetreiber steht jeweils für einen NAP von 20 Ct/kWh.

Zunächst ist an den langen Strecken mit der Standardtarifstufe zu erkennen, dass das Netzentgelt regional sehr unterschiedlich ist. Durch den Zuschuss zum Übertragungs-Netzentgelt aus dem Bundeshaushalt gibt es im Durchschnitt 2026 eine leichte Annäherung.

JV

In sieben Verteilnetzen gilt im 2. und 3. Quartale die Standardtarifstufe durchgehen. Bei Bayernwerk Netz gibt es nur in der Jahresmitte ein Zeitprofil und im Herbst und Winter – ungünstig für die flexible Nutzung von Wärmepumpen – durchgehend die Standardtarifstufe.

Zur erkennen ist auch, dass die Absenkung die Niedriglasttarifstufe im erlaubten Bereich auf 40…10 % von der Standardtarifstufe unterschiedlich genutzt wird. Acht Verteilnetzbetreiber nutzen den gesamten Spielraum aus.

Dass die Flächen der Kuppen und Täler unterschiedliche groß sind, liegt am H0-Lastprofil des hypothetischen Verbrauchers.

Große Kostenzunterschiede

Was insgesamt zu erkennen ist: Die Voraussetzungen zur Stromkostensenkung sind in jedem Verteilnetzgebiet für die SteuVE-Betreiber unterschiedlich. Wird zusätzlich ein variabler Stromtarif gewählt, braucht es noch mehr Energiemanagement: Schon die Hochlasttarifstufe am Abend wurde unterschiedlich platziert, dynamische Stromtarife gelten aber bundesweit einheitlich. Am Morgen kann man bis 5:00 Uhr im EWE-Netz-Gebiet mit einem NAP von 0,38 Ct/kWh heizen, im Netze-BW-Gebiet liegt der NAP dann um fast den Faktor 24 höher bei 9,01 Ct/kWh.

Der höchste Unterschied zwischen Hochlasttarifstufe und die Niedriglasttarifstufe liegt im Westnetz-Gebiet mit 17,49 Ct/kWh vor.

Alle vorgenannten Preise und in der Grafik stammen aus den noch vorläufigen Preisblättern für das Jahr 2026 der Verteilnetzbetreiber und enthalten 19 % Umsatzsteuer. Der Netzentgelt-Arbeitspreis ist nur eine Komponente vom Strompreis. ■
Quellen: VNB-Preisblätter, BNetzA-Festlegungen zu SteuVE / jv

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