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Neue Förderung ab Juli 2026 – Infos, Tipps und Tricks – Wichtig zu wissen für Eigentümer bei Heizungstausch und Sanierung

1. Heizungsförderung
Abschmelzungen bei den förderfähigen Kosten und beim Klimageschwindigkeitsbonus machen eine zügige Antragstellung attraktiv, denn schon ab dem 1.2.2027 sinken die Zuschüsse weiter. Besonders Familien und Geringverdiener profitieren aktuell – bis Mitte 2027 sind die Konditionen für sie sogar noch besser als mit den alten Förderbedingungen.

Eile ist auch geboten für alle Eigentümer, die eine vorhandene EE-Heizung austauschen wollen. Denn aktuell ist das noch uneingeschränkt möglich. Im ersten Quartal 2027 soll diese Förderung aber zum Teil ersatzlos wegfallen:

  • Wurde die vorhandene EE-Heizung ab dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen oder das Gebäude an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen, gibt es keine Förderung mehr.
  • Ausnahme: Wird in einer Hybridheizung der mit Gas, Öl oder Kohle betriebene Wärmeerzeuger ersetzt, wird die neue Heizung weiterhin gefördert.
  • Wurde die vorhandene EE-Heizung vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen, werden pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.

Auch hier lohnt sich also eine Antragstellung bis Ende des Jahres!

2. Lohnt sich ein iSFP jetzt noch?
Mit den neuen Förderbedingungen wurden die Anforderungen für den iSFP-Bonus deutlich angehoben. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird jetzt erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt dann nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Das sich der iSFP schon nach der ersten Maßnahme rechnet, gilt so also nicht mehr. Für Eigentümer bedeutet das, dass sie sich künftig gut überlegen müssen, welche Einzelmaßnahmen sie in einem Antrag kombinieren! Und welche Maßnahmen sie insgesamt überhaupt umsetzen möchten.

Ein iSFP lohnt sich noch:

  • Für alle, die mehrere und größere Sanierungsmaßnahmen planen. Für sie rechnen sich die höheren förderfähigen Ausgaben und der iSFP-Bonus.
  • Für Eigentümer oder Käufer von älteren, unsanierten Häusern. Sie können ab 2027 mit dem iSFP den sogenannten WPB-Bonus beantragen. –> Wichtig zu wissen: Diesen Bonus gibt es nur für maximal 3 Anträge und Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, gleichzeitig läuft die Förderung nur bis 2030. Eigentümer sollten also auch hier zügig in mehreren großen Schritten sanieren.
  • Für alle, die eine solide Bestandsaufnahme und fachgerechte Sanierungsplanung für ihr Haus haben möchten.

Ein iSFP lohnt sich nicht mehr:

  • Für Eigentümer, die lediglich eine oder kleinere Sanierungsmaßnahmen planen. Hier lohnt es sich, alternativ zur Förderung auch den Steuerbonus zu prüfen!


3. Kombiverbot von BEG EM und BEG WG beachten!

Bisher konnten Eigentümer durch eine geschickte Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaussanierung (BEG WG) ihre förderfähigen Kosten erhöhen. Das ist mit den neuen Förderbedingungen ausgeschlossen: Es gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen. Nach Sanierung eines Effizienzhauses muss also drei Jahre gewartet werden, bis wieder Einzelmaßnahmen beantragt werden können und umgekehrt!
Eigentümer sollten hier frühzeitig mit ihrem Energieberater überlegen und durchrechnen, was die beste Variante für die geplanten Maßnahmen ist!

Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Quelle: energie-fachberater.de


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