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Neue Förderung für Ladestationen in MFH startet am 15. April 2026 – Zuschuss für elektrifizierte Stellplätze von 1.300 bis 2.000 Euro

Die Bundesregierung will der Elektrifizierung von Stellplätzen in größeren Wohngebäuden auf die Sprünge helfen: Am 15. April 2026 geht deshalb ein neues Förderprogramm an den Start. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur – zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit.

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung 
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

–> Wichtig zu wissen: Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand (Punkt 3) erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Voraussetzungen für die Förderung
Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen. Die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist erwünscht.

So hoch ist der Zuschuss für elektrifizierte Stellplätze:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox 
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung
  • Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Speicherung von Strom anzuschließen
  • Zum Aufbau der Ladeinfrastruktur notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen

Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Leasingraten oder Mietkosten sind ebenfalls nicht förderfähig. 

Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt ab dem 15.4.2026 digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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ursprüngliche News vom 19.2.2026

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant ein Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“. Dieses soll sich neben Alleineigentümern von Mehrparteienhäusern auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) richten. Das Förderprogramm wird derzeit laut Ministerium noch erarbeitet und abgestimmt. Es soll voraussichtlich Ende März veröffentlicht werden. Erste Infos zur geplanten Förderung für Ladestationen.

Um den Ausbau der E-Mobilität voranzubringen, soll es nicht nur eine Förderung für E-Autos, sondern auch für die dazugehörige Ladeinfrastruktur geben. Das Bundesministerium für Verkehr setzt dafür aktuell ein eigenes Förderprogramm für Mehrparteienhäuser auf. Laut Ministerium sollen insbesondere die Vorverkabelung bzw. Ertüchtigung am Gebäude gefördert werden. Das bedeutet, dass Hausanschlüsse, die nicht für eine höherer Stromlast ausgelegt sind, angepasst werden, um auch dort Wallboxen installieren zu können.

Eigentümergemeinschaften brauchen Vorlauf für die Förderung – Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert Beschluss der Eigentümergemeinschaft
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Wollen deren Eigentümer eine Förderung beantragen, sind in der Regel aufwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der WEG nötig. Zwar haben Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für ein E-Auto einzubauen. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie und unter welchen Bedingungen das geschieht. Deshalb ist immer ein formeller Beschluss erforderlich. In der Praxis wird dieser Beschluss in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Erst wenn dieser vorliegt, können Wohnungseigentümer verbindlich planen und einen Förderantrag stellen.

Zwei Bundesländer bieten schon jetzt Förderung
Wer auf die staatliche Förderung nicht warten will, kann in zwei Bundesländern schon jetzt eine Förderung erhalten:

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Quelle: Bundesministerium für Verkehr / energie-fachberater.de / Wohnen im Eigentum (WiE)


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