Bei Erdwärmepumpen (Sole-Wasser-Wärmepumpe) gibt es für Erdwärmesonden diese Zuschüsse:
- Erdwärmesonden (bis 400 Meter Tiefe): 30 Euro pro Bohrmeter
- maximal sind 15.000 Euro Zuschuss möglich
Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung in NRW
Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 m Teufe (Bohrtiefe). Die Auslegung und Ausführung muss gemäß Richtlinie VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ durchgeführt werden. Darüber hinaus muss die Maßnahme den Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“ entsprechen.
Die Jahresarbeitszahl der Erdwärmepumpe muss den technischen Mindestanforderungen der KfW-Heizungsförderung genügen.
Wichtig für die Antragstellung:
Die Förderung muss unbedingt vor Vergabe des Auftrags und vor Installation der Wärmepumpe beantragt werden! Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) darf das Heizungsunternehmen mit der Umsetzung beauftragt werden.
Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die das Förderprogramm in NRW landesweit umsetzt. Achtung: Mit der Auftragsvergabe und Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag entschieden ist! Weitere Informationen und die Antragsformulare findest du hier.
–> Besonders attraktiv: Der Zuschuss kann mit der Förderung der KfW kombiniert werden. Diese Kombination ist bis zu einer Gesamtförderquote bis maximal 60 Prozent erlaubt. Eine Kombination mit dem Steuerbonus nach § 35c des Einkommensteuergesetzes ist allerdings nicht möglich, wenn es sich dabei um dieselbe Maßnahme handelt.
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Quelle: Bezirksregierung Arnsberg / energie-fachberater.de


