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Neue Förderrichtlinien: Änderungen auch beim iSFP – iSFP-Bonus: Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen erhöht Förderung

Update 21.7.2026: Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien für die BEG-Förderung am 21.7.2026 ergeben sich auch Änderungen für den iSFP. Mit den neuen Förderbedingungen wird der Zugang zum sogenannten iSFP-Bonus schwieriger. Dafür erhalten Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Zustand einen zusätzlichen Bonus. Ein erster Überblick zu den Änderungen:

  • Die Anforderungen für den iSFP-Bonus wurden angehoben. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Dieses Mindestinvestitionsvolumenmuss bei jedem Antrag neu erreicht werden. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser
  •  . jährliche Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben in MFH mit iSFP staffelt sich nach Wohneinheiten: 60.000 Euro für die 1. Wohneinheit, jeweils 30.000 Euro für die 2 – 6. Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.
  • Ab 2027 sichert der iSFP einen weiteren Bonus: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (nur Dämmung!) bei einem Worst Performing Building (WPB) wird ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt (WPB-Bonus). Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP ist (EBW für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude geförderte Energieberatung EBN (Modul 2)). 
  • Für den WPB-Status eines Gebäudes ist der Zeitpunkt der ersten Antragstellung maßgebend. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen ist für den WPB-Bonus nicht Pflicht. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

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Wie kann ich mein Haus sanieren? Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll, um Heizkosten einzusparen? Was kosten mich die Sanierungsmaßnahmen und welche Förderung ist möglich?

Eine vom BAFA geförderte Energieberatung unterstützt Eigentümer:innen bei der Beantwortung dieser Fragen. Der Zuschuss der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ für eine solche Energieberatung beträgt 50 Prozent. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer einen Bericht – je nach Wunsch entweder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder für eine Sanierung Schritt-für-Schritt.

Und was genau hat das mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu tun? Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis der oben genannten Energieberatung. Eigentümer können den Energieberater bitten, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Das ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung möglich:

  • Der iSFP ist ein Beratungsinstrument und präsentiert Eigentümern die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit: Mit Hilfe einer farblichen Visualisierung erhalten Eigentümer einen einfachen Überblick zum Ausgangszustand ihres Hauses und wie eine schrittweise Verbesserung bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen möglich ist.

So läuft eine Energieberatung im iSFP ab:

  • Beratungsgespräch und Datenaufnahme
  • Energetische Bilanzierung des Istzustands –> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) –> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten –> Darstellung in Farbklassen
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

–> Was kostet ein Sanierungfahrplan (iSFP)?

Was bringt der iSFP darüber hinaus? Für Eigentümer 5 Prozent mehr Förderung!
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent! Das gilt für alle Maßnahmen außer dem Heizungstausch. Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist allerdings, dass Mindestinvestitionsvolumen 30.000 Euro überschritten wird. Denn nur für den Betrag darüber wird der Zusatzbonus gewährt.

–> Wichtig zu wissen: Als Übergangsregelung werden auch Beratungsberichte, die nicht als iSFP erstellt wurden, und die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, ebenfalls für den iSFP-Bonus zugelassen. Weitere Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist, dass es sich um eine über mehrere Schritte gestreckte Sanierung des Gebäudes handelt (keine Komplettsanierung in einem Zug).

Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Quelle: energie-fachberater.de / BAFA


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