Was ist ein Balkonkraftwerk überhaupt und wo kann es eingesetzt werden?
Mini-Solaranlagen sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf und können maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Privatpersonen können solche Steckersolargeräte selbst aufbauen, anschließen und nutzen. Geeignet für die Aufstellung sind zum Beispiel Balkonbrüstungen, Außenwände, (Garagen)Dächer, Terrassen und Gärten.
Zusammengesetzt sind die Balkonkraftwerke aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
–> Gut zu wissen: Ein Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher und Notstromsteckdose kann wichtige Geräte (wie Handy oder Kühlschrank) bei einem Stromausfall versorgen!
Photovoltaik am Balkon für Eigentümer und Mieter
Steckersolargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei kleineren Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter) und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. Solche Mini-Solaranlagen bieten damit nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern die Möglichkeit, Solarstrom selbst zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.
Was kosten Balkonkraftwerke?
300-Watt-Module samt Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500 Euro erhältlich und erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Die meisten Modelle bewegen sich in einem Preisrahmen zwischen 500 und 1.000 Euro, je nach Leistung und Zubehör. Der Preisrahmen reicht bis knapp 3.000 Euro.
Welche Regelungen gelten für Balkonkraftwerke?
Gesetzliche Neuregelungen und die neue Norm für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) haben Installation und Betrieb zuletzt deutlich einfacher gemacht. Diese Regelungen gelten für Balkon-PV:
- Vereinfachte Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister. Das einfache Verfahren bietet die Bundesnetzagentur bereits seit April 2024 an.
- Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig.
- Das
Balkonkraftwerk darf auch dann in Betrieb genommen werden, wenn noch
kein geeichter Zweirichtungszähler vorhanden ist. Übergangsweise werden
auch die alten rückwärtsdrehenden Zähler geduldet. Wie bisher
entscheidet dann der Netzbetreiber, ob und wann ein Tausch des Zählers
(kostenlos!) stattfindet. - Ein oder mehrere
Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt
bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt
bis zu 800 Voltampere dürfen betrieben werden. - Balkon-PV-Anlagen dürfen auch an normalen Steckdosen betrieben
werden: Das gilt für ein bis zwei Standardsolarmodulen (je rund 400 Watt) mit insgesamt bis zu 960 Watt Modulleistung und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Diese Vereinfachung umfasst allerdings nur reine Steckersolargeräte und gilt nicht für Balkon-PV mit Batteriespeicher.
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Rechnet sich so ein Balkonkraftwerk?
Im Schnitt dauert es unter 10 Jahre, bis sich ein Steckersolargerät bezahlt macht (bei teuren Solaranlagen auch länger). Auf der anderen Seite liefern hochwertige Module aber auch 20 bis 30 Jahre Solarstrom! Auf lange Sicht sparen die Nutzer also Stromkosten und entlasten die Umwelt. Außerdem können die Mini-Anlagen unkompliziert bei einem Umzug mitgenommen oder anders platziert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Bei der technischen und wirtschaftlichen Bewertung hilft der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin. Damit lässt sich berechnen, wie viel Strom und Geld mit einem Steckersolargerät eingespart werden kann.
Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Einige Bundesländer (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) und viele Kommunen vergeben aber Zuschüsse.
Wie sind kleine Balkonkraftwerke versichert?
Auf dem Balkon sind die Mini-Solaranlagen auch Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Gerade im Herbst bei häufigen Stürmen ist der Versicherungsschutz wichtig. Schäden, die durch Wetterereignisse am Balkonkraftwerk entstehen, decken inzwischen viele Hausratversicherungen ab. Brennt die Mini-Solaranlage dagegen wegen eines technischen Defekts und schädigt Dritte, ist in der Regel die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Auch wer sein Balkonkraftwerk an der Außenwand oder auf dem Garagendach anbringt, sollte auf den Versicherungsschutz achten: Hängt die Solaranlage an der Fassade, ist sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
–> Wichtig zu wissen: Je nach Police / Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz variieren! Art und Umfang des Versicherungsschutzes klären Eigentümer und Mieter deshalb am besten im Vorfeld mit ihrem Versicherer.
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Checkliste für die Nutzung von Stecker-Solargeräten
1. Erlaubnis
Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können. Eigentümer können frei über die Anbringung an Balkon, Terrasse, Vordach oder Garage entscheiden.
2. Beim Kauf auf Sicherheitsstandards achten
Nur steckfertige Geräte kaufen und bei der Auswahl auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) achten.
3. Module richtig ausrichten für maximalen Ertrag
Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
4. Steckersolargeräte anmelden und in Betrieb nehmen
Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das entsprechende Formular dürfen Mieter/Eigentümer selbst ausfüllen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber muss nicht mehr erfolgen.
Was muss ich noch über Steckersolargeräte und Photovoltaik am Balkon wissen?
- Steckersolargeräte produzieren Solarstrom nur für den eigenen Bedarf. Sie sind nicht für eine Einspeisung ins Stromnetz gedacht.
- Mit Hilfe eines Strommessgeräts lässt sich überprüfen, wie viel Strom produziert wird. Manche Solargeräte haben auch einen Wechselrichter mit Leistungsmessung.
- An einen Stromkreis sollte immer nur eine Mini-Solaranlage angeschlossen werden. Niemals mehrere Solargeräte mit einer Mehrfachsteckdose verbinden!
- Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt einen Elektrofachbetrieb prüfen, ob der Stromkreis für die Solar-Einspeisung geeignet ist.
Weiterlesen zu Mini-Solaranlagen / hilfreiche Links:
–> Glossar der Bundesnetzagentur zu Balkon-PV
–> Informationen der Verbraucherzentrale zu Stecker-Solargeräten
–> VDE-Tipps zum Netzanschluss von Mini-Solaranlagen
–> Registrierung einer Solaranlage im Marktstammdatenregister
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Quelle: energie-fachberater.de / Verbraucherzentrale NRW

